Am 15. November 2024 haben das Ministerium für Handel, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, die Generalzolldirektion und die Staatliche Kryptographieverwaltung gemeinsam die "Liste der doppelt verwendbaren Güter, die der Exportkontrolle der Volksrepublik China unterliegen" (Verlautbarung des Ministeriums für Handel Nr. 51 von 2024) veröffentlicht, im Folgenden als "Kontrollliste" bezeichnet, die ab dem 1. Dezember 2024 in Kraft tritt.
Die "Kontrollliste" übernimmt die Listen der doppelt verwendbaren Güter aus verschiedenen rechtlichen Dokumenten, die bald aufgehoben werden, und betrifft die Bereiche Kernenergie, Biologie, Chemie und Raketentechnik, und integriert sie systematisch nach der Klassifikation der zehn Branchen und fünf Arten von Gütern. Sie bildet ein vollständiges Listensystem mit einheitlichen Exportkontrollcodes und ergänzt die "Katalog der doppelt verwendbaren Güter und Technologien, die der Import- und Exportlizenzverwaltung unterliegen (2024)".
Daher sollten Unternehmen beim Export hauptsächlich den "Katalog der doppelt verwendbaren Güter und Technologien, die der Import- und Exportlizenzverwaltung unterliegen (2024)" konsultieren und die "Kontrollliste" für Produkte in den Bereichen Kernenergie, Biologie, Chemie und Raketentechnik heranziehen. Exportierende Unternehmen, die in der genannten Liste aufgeführt sind, müssen eine Exportlizenz für doppelt verwendbare Güter beantragen.
