Am 31. Dezember 2024 erließ die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2023/1656 und kündigte die Änderung der PIC-Verordnung (EU Nr. 649/2012) an, indem 40 neue Chemikalien zu Anhang I hinzugefügt wurden, darunter 35 Pestizide und 5 Industriechemikalien.
Verstehen von PIC
Die PIC wurde seit dem 1. März 2014 in der Europäischen Union umgesetzt und dient als eine spezielle Durchsetzungsform der Rotterdam-Konvention. Diese Verordnung regelt strikt den Import und Export gefährlicher Chemikalien zwischen der EU und Drittländern und klärt die Verpflichtung, Exporte bestimmter gefährlicher Chemikalien innerhalb der EU zu melden.
Anhang V der PIC-Verordnung listet Substanzen auf, die innerhalb der EU vollständig vom Export verboten sind, alle davon wurden eingestellt. Anhang I hingegen listet Substanzen auf, bei denen eine vorherige Meldung für den Export erforderlich ist. Bis zum 31. März jeden Jahres müssen Importeure und Exporteure jährliche Handelsinformationen zu den in Anhang I aufgeführten Chemikalien bei ihren jeweiligen nationalen Behörden einreichen. Diese Informationen werden dann von jedem EU-Land zusammengefasst und an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermittelt, wo sie auf EU-Ebene zusammengefasst und nicht vertrauliche Informationen öffentlich gemacht werden. Gleichzeitig hat ECHA sein IT-Tool ePIC aufgerüstet, um Unternehmen bei der effektiveren Erfüllung dieser neuen Exportbeschränkungsanforderungen zu unterstützen.
