Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die 22. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) des Anhangs VI der CLP-Verordnung veröffentlicht, die ab 1. Mai 2026 gilt. Diese Aktualisierung umfasst Überarbeitungen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte chemische Substanzen basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Daten. Die Etiketten und Sicherheitsdatenblätter (SDS) relevanter Produkte müssen entsprechend aktualisiert werden, um die Einhaltung bis zum Inkrafttreten sicherzustellen. Bitte überprüfen Sie Ihren Produktbestand und bereiten Sie die notwendigen Anpassungen vor.
Für weitere Details besuchen Sie die offizielle ECHA-Website: ECHA Anhang VI zu CLP.
