Am 24. Januar 2025 hat die Chemikaliensicherheitsverwaltung gemäß Artikel 2, Absatz 6, und Artikel 20 des "Gesetzes über die Registrierung und Bewertung chemischer Substanzen" sowie Artikel 2, Absatz 2 des "Gesetzes zur Kontrolle chemischer Substanzen" die "Benennungshinweise für giftige Substanzen" (Bekanntmachung Nr. 2024-44 der Chemikaliensicherheitsverwaltung vom 31. Dezember 2024) teilweise überarbeitet. Die konkreten Änderungen sind wie folgt:
- Änderung der chemischen Substanznamen: Es wurden Änderungen an den Namen der chemischen Substanzen mit der eindeutigen Nummer „97-1-91“ vorgenommen.
- Hinzufügung giftiger Substanzen: Mehrere giftige Substanzen wurden nach der eindeutigen Nummer „2024-1-1222“ hinzugefügt, die von „2025-1-1223“ bis „2025-1-1248“ reichen.
Diese Mitteilung tritt drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Im Rahmen der überarbeiteten 'Benachrichtigung über die benannten giftigen Substanzen' werden die enthaltenen Substanzen einer Gefahrenbewertung unterzogen, um ihre potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu bestimmen. Basierend auf den Gefahren und potenziellen Risiken der Chemikalien kann die Regierung Vorschriften erlassen oder ändern, die ihre Verwendung einschränken oder verbieten. Dies kann Beschränkungen bei Produktion, Import, Verkauf, Lagerung und Handhabung umfassen. Das Koreanische Institut für Umweltforschung fordert daher alle relevanten Unternehmen und Einzelpersonen auf, sich dieser Änderungen bewusst zu sein und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen, um die nationalen Umweltstandards zu erfüllen. Die Regierung und Umweltbehörden werden weiterhin zusammenarbeiten, um eine nachhaltigere Verwaltung chemischer Substanzen zu gewährleisten.
