Chemradar hat die EU-Liste der Chemikalien, die dem PIC unterliegen, auf die neueste Version aktualisiert. Nutzer können auch die offizielle Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Referenz konsultieren.
Verständnis von PIC
Die PIC-Verordnung wird seit dem 1. März 2014 in der gesamten EU angewendet und dient als spezifisches Durchsetzungsinstrument für das Rotterdamer Übereinkommen. Diese Verordnung regelt streng den Import und Export gefährlicher Chemikalien zwischen der EU und Drittländern und klärt die Exportmeldepflichten für bestimmte gefährliche Chemikalien innerhalb der EU.
Anhang V der PIC-Verordnung listet Stoffe auf, deren Export aus der EU vollständig verboten ist; alle aufgeführten Stoffe werden nicht mehr produziert. Im Gegensatz dazu listet Anhang I Stoffe auf, für die eine vorherige Meldung für den Export erforderlich ist. Bis zum 31. März jeden Jahres müssen Exporteure und Importeure jährliche Handelsinformationen zu den in Anhang I aufgeführten Chemikalien bei ihren jeweiligen benannten nationalen Behörden einreichen. Diese Informationen werden dann von jedem EU-Mitgliedstaat konsolidiert und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) übermittelt, die sie auf EU-Ebene zusammenfasst und die nicht vertraulichen Informationen veröffentlicht. Gleichzeitig hat die ECHA ihr IT-Tool ePIC verbessert, um Unternehmen bei der effektiveren Einhaltung dieser neuen Exportkontrollanforderungen zu unterstützen.
