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Die Verwendung von C18-Alkylacrylat als Co-Monomer ist verboten.
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Dicyclopentanylmethacrylat wurde als wesentliches Monomer hinzugefügt und ist nur in Copolymer-Systemen zulässig, in denen Acrylsäure ≥ 50 % der Gesamtmonomere ausmacht.
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Alle bisherigen Beschränkungen für den UV-Absorber 2-[3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-Hydroxyphenyl]ethylmethacrylat wurden aufgehoben.
Aktualisierung der Japan-Positivliste für Lebensmittelkontaktmaterialien-Polymer, das hauptsächlich aus Acrylsäuren besteht-4. Dez. 2025
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