Am 21. Januar 2026 gab das Ministerium für Notfallmanagement gemeinsam mit mehreren Abteilungen eine Bekanntmachung heraus, in der vorgeschlagen wird, fünf hochgefährliche Chemikalien—3-Chlorpropyne, 2-Iodoxybenzoesäure, 4-Nitrobenzyl 2-diazoacetoacetat, Methansulfonlyazid und 3-Methyl-2-nitrobenzoesäure—in den Katalog der gefährlichen Chemikalien aufzunehmen. Für Details siehe bitte die Bekanntmachung zur öffentlichen Kommentierung des Ankündigungsentwurfs zur Aufnahme von fünf Chemikalien einschließlich 3-Chlorpropargyl in den Katalog der gefährlichen Chemikalien.
Diese Initiative zielt darauf ab, die Regulierung von Hochrisikochemikalien an der Quelle zu verstärken und stellt eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung des vollständigen Lebenszyklus-Sicherheitsmanagements gefährlicher Chemikalien dar. Die Bekanntmachung ist derzeit bis zum 21. Februar 2026 für öffentliche Kommentare geöffnet.
