Am 4. Februar 2026 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) offiziell die Aufnahme von "n-Hexan" und "4,4'-[2,2,2-Trifluoro-1-(trifluormethyl)ethylidene]diphenol und seine Salze" in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) bekannt. Damit hat die Gesamtzahl der SVHCs (auch bekannt als Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung) nun 253 Einträge erreicht.
Zuvor hatte das Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) einstimmig beschlossen, n-Hexan während seiner Sitzung im Dezember 2025 als SVHC zu identifizieren. Dies ist der erste Stoff, der als SVHC-Kandidat aufgrund eines gleichwertigen Besorgnisniveaus (ELOC) wegen Neurotoxizität anerkannt wurde, anstelle der traditionellen Gefahrenkategorien wie Karzinogenität, Mutagenität oder Reproduktionstoxizität. Der andere Stoff, 4,4'-[2,2,2-Trifluoro-1-(trifluormethyl)ethylidene]diphenol (Bisphenol AF) und seine Salze, wurde als SVHC aufgrund seiner eindeutigen Reproduktionstoxizität ohne Beteiligung des Ausschusses identifiziert.
Außerdem wurde in den Sitzungsprotokollen vermerkt, dass der Vorschlag zur SVHC-Identifizierung von 4,4'-Dihydroxydiphenylmethan (Bisphenol F, BPF) vor der Sitzung zurückgezogen wurde; der Status dieses Stoffes im ECHA SVHC-Absichtregister bleibt jedoch "Identifizierung läuft." Daher bleibt abzuwarten, ob dieser Stoff vollständig aus der SVHC-Identifizierung entfernt wurde, bis eine endgültige offizielle Bestätigung vorliegt.
