Am 18. Dezember 2025 verabschiedete der Südliche Gemeinsame Markt (MERCOSUR) die Resolution Nr. 34/25, mit der die Technische Verordnung über Silikonmaterialien, Verpackungen, Beschichtungen und Ausrüstungen für den Lebensmittelkontakt erlassen wurde. Diese Verordnung legt eine Liste von Stoffen fest, die für die Verwendung in Silikonmaterialien, die für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind, zugelassen sind, und hebt gleichzeitig die Bestimmungen zu Silikonen im Teil V des Anhangs der Technischen Verordnung über die Liste der Monomere, sonstigen Ausgangsstoffe und Polymere, die für die Herstellung von Kunststoffverpackungen und -ausrüstungen für den Lebensmittelkontakt zugelassen sind (GMC-Resolution Nr. 02/12), sowie die Bestimmungen zu Silikonelastomeren, speziell für Silikonelastomere zugelassenen Additiven und zugehörigen Hinweisen in der Technischen Verordnung über die Liste der zugelassenen Elastomerverpackungen und -ausrüstungen für den Lebensmittelkontakt (GMC-Resolution Nr. 28/99) auf.
Mercosur-Technische Verordnung zur Positivliste der FCM-Silikon-Rohmaterialien (GMC RES 34-2025):
Der Südliche Gemeinsame Markt (MERCOSUR), gegründet 1991, ist eine regionale Wirtschaftsorganisation, die aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay besteht. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit schützt MERCOSUR die Gesundheit der Verbraucher durch die Festlegung einheitlicher Normen und Standards, um die Sicherheit und Qualität von Lebensmittelkontaktmaterialien zu gewährleisten. Die Technische Verordnung zur Positivliste der FCM-Kunststoffadditive (GMC RES 39-2019) richtet sich speziell an Additive, die in Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt verwendet werden, einschließlich Stabilisatoren, Weichmacher und anderer relevanter Chemikalien. Sie legt Beschränkungen und Spezifikationsanforderungen fest, um die Sicherheit und Eignung dieser Chemikalien beim Kontakt mit Lebensmitteln sicherzustellen.
