In China beziehen sich Vorläuferchemikalien auf Substanzen wie Vorläufer, Rohstoffe und chemische Zusatzstoffe, die zur Herstellung von Drogen unter staatlicher Kontrolle verwendet werden können. Die Vorläuferchemikalien werden in drei Kategorien eingeteilt. Kategorie I bezeichnet die Hauptrohstoffe, die zur Herstellung von Drogen verwendet werden können. Die Kategorien II und III beziehen sich auf chemische Zusatzstoffe, die zur Herstellung von Drogen verwendet werden können.
China führt ein klassifiziertes Management- und Lizenzierungssystem für die Produktion, den Betrieb, den Kauf, den Transport, den Import und Export von Vorläuferchemikalien durch, das eine mehrstufige Zusammenarbeit mit verschiedenen Abteilungen umfasst. Entsprechende Vorläuferchemikalien können im Katalog der Klassifikationen und Kategorien von Vorläuferchemikalien, im Katalog der Vorläuferchemikalien, die der Import- und Exportverwaltung unterliegen, sowie teilweise im Katalog der dualen Verwendungsgegenstände und Technologien, die der Import- und Exportlizenzverwaltung unterliegen, aufgeführt sein.
Die Ergänzung von Vorläuferchemikalien erfolgt auf Grundlage der Bekanntmachung der Aufnahme in den Katalog der Klassifikationen und Kategorien von Vorläuferchemikalien, was bedeutet, dass Chemikalien, die in diesem Katalog aufgeführt sind, Vorläuferchemikalien sind. Darüber hinaus veröffentlicht das Ministerium für öffentliche Sicherheit in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Handel, der Nationalen Gesundheitskommission, dem Ministerium für Notfallmanagement, der Generalzolldirektion und der Nationalen Arzneimittelbehörde unregelmäßig Bekanntmachungen über ergänzte Substanzen.
Für nicht-pharmazeutische Vorläuferchemikalien in der Lieferkette sind folgende Verpflichtungen zu erfüllen:
► Unternehmen müssen vor dem Import und Export von Vorläuferchemikalien die Import- und Exportlizenzen für duale Verwendungsgegenstände und Technologien beim Ministerium für Handel beantragen.
► Unternehmen, die Vorläuferchemikalien der Kategorie I herstellen und betreiben wollen, müssen die Produktions- und Betriebserlaubnis bei der Arbeitssicherheitsaufsichts- und Verwaltungsbehörde der Provinzregierungen ihres Zuständigkeitsbereichs beantragen; Unternehmen, die Vorläuferchemikalien der Kategorien II und III herstellen und betreiben wollen, müssen die Produktions- und Betriebserlaubnis bei der Arbeitssicherheitsaufsichts- und Verwaltungsbehörde auf Bezirksebene beantragen.
► Unternehmen, die Vorläuferchemikalien der Kategorie I kaufen wollen, müssen die Kaufgenehmigung bei den Sicherheitsbehörden der Provinzregierungen ihres Zuständigkeitsbereichs beantragen; Unternehmen, die Vorläuferchemikalien der Kategorien II und III kaufen wollen, müssen die Kaufaufzeichnung bei den Sicherheitsbehörden der Volksregierung auf Kreisebene beantragen.
► Beim Transport von Vorläuferchemikalien über Gemeinden hinweg müssen Unternehmen, die Vorläuferchemikalien der Kategorie I betreffen, eine Transportlizenz bei den Sicherheitsbehörden der Volksregierung auf Stadtebene mit Bezirksunterteilung am Versandort beantragen. Unternehmen, die Vorläuferchemikalien der Kategorie II betreffen, müssen eine Transportlizenz bei den Sicherheitsbehörden der Volksregierung auf Kreisebene am Versandort beantragen. Unternehmen, die Vorläuferchemikalien der Kategorie III betreffen, müssen die Aufzeichnung bei den Sicherheitsbehörden der Volksregierung auf Kreisebene am Versandort beantragen.
Wenn Ihre Produkte in den Katalog der Vorläuferchemikalien aufgenommen wurden, sollten Sie prüfen, ob diese Produkte weiteren Beschränkungen wie dem Katalog der Gefahrstoffe unterliegen. Falls aufgeführt, sind entsprechende Verpflichtungen wie Registrierung und Genehmigungsantrag zu erfüllen.
Die Identifizierung von Vorläufermischungen beim Import und Export
Wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, können Mischungen als Vorläuferchemikalien identifiziert werden, und die folgenden Verpflichtungen sind zu beachten:
1) Waren, die Toluol, Aceton, Methyl-Ethyl-Keton, Schwefelsäure mit einer Konzentration über 40 % (ohne 40 %) und Waren, die Salzsäure mit einer Konzentration über 10 % (ohne 10 %) enthalten;
2) Waren, die andere Vorläuferchemikalien enthalten, die im Katalog der Vorläuferchemikalien aufgeführt sind, die der Import- und Exportverwaltung unterliegen, außer den oben genannten 5 Substanzen. Ausgenommen sind jedoch zusammengesetzte pharmazeutische Zubereitungen mit Vorläuferchemikalien.
Vorschriften und Standards
► Verordnung über die Verwaltung von Vorläuferchemikalien
► Bestimmungen zur Verwaltung des Imports und Exports von Vorläuferchemikalien
► Maßnahmen zur Verwaltung von Import- und Exportlizenzen für duale Verwendungsgegenstände und Technologien
► Maßnahmen zur Verwaltung von Versorgung, Vermarktung und Transport von Vorläuferchemikalien
► Maßnahmen zur Lizenzierung der Produktion und des Betriebs von nicht-pharmazeutischen Vorläuferchemikalien
Regulierungsbehörden
► Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China
► Ministerium für Notfallmanagement der Volksrepublik China
► Zuständige Abteilungen für Handelsangelegenheiten
► Zollbehörden
► Verwaltungsbehörden für Industrie und Handel
Wie erhält man die Liste?
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Unsere Dienstleistungen
- One-Stop-Service für Verzeichnisabfragen und globale Compliance bei der Chemikalienregistrierung;
- Verzeichnisabfrage von Chemikalien in China mit maßgeschneiderten Lösungen;
- Regulatorische Compliance-Dienstleistungen basierend auf Produkteigenschaften und neuesten Gesetzgebungen;
- Ausstellung von Berichten zur regulatorischen Chemikalien-Compliance;
- Beratungsdienstleistungen für den Import und Export von Gefahrstoffen (wie chinesische Sicherheitsdatenblätter, Sicherheitskennzeichnungen, Transportetiketten, Umweltmanagementdienste für den Import und Export von toxischen Chemikalien, Registrierung, Beantragung von Geschäftslizenzen, Umweltmanagementregistrierung neuer chemischer Substanzen in China usw.);
- Lager-Compliance für Gefahrstoffe;
- Beratungsdienstleistungen für Transport-Compliance von Gefahrstoffen/Gefahrgut;
- Beratungsdienstleistungen für die Compliance von Vorläuferchemikalien, Explosivstoffen und hochgiftigen Chemikalien;
- Compliance-Beratungsdienstleistungen für gefährliche Abfälle;
- Compliance-Audits für Chemieanlagen;
- Schulungen zum Chemikaliensicherheitsmanagement;
- Maßgeschneiderte Schulungskurse basierend auf unterschiedlichen Situationen und Anforderungen
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