► Chemikalien, die im Gesetz zur Kontrolle giftiger und schädlicher Stoffe - Giftiger Stoff aufgeführt sind, unterliegen den folgenden Verpflichtungen:
1) Importeure, Hersteller oder Vertreiber müssen im Voraus eine Lizenz beantragen.
2) Hersteller, Importeure oder Verkäufer giftiger Stoffe müssen die Betreiber jeder Betriebsstätte innerhalb von 30 Tagen ab Betriebsbeginn benachrichtigen. Darüber hinaus müssen Importeure, Hersteller oder Vertreiber spezielles Personal für den Umgang mit giftigen Stoffen benennen.
3) Es sind notwendige Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstahl, Verlust und Leckage usw. zu ergreifen. Darüber hinaus sind Behälter für Lebensmittel und Getränke, die giftige Stoffe enthalten, verboten.
4) Giftige Stoffe müssen auf Behältern, Verpackungen, Lagerung und Ausstellung als nicht-medizinische schädliche Stoffe gekennzeichnet sein. Giftige Stoffe, die den Namen, die Zusammensetzung, den Inhalt usw. auf dem Behälter oder der Verpackung nicht angeben, dürfen nicht verkauft oder übertragen werden.
5) Hersteller, Importeure oder Verkäufer giftiger Stoffe müssen die erforderlichen Informationen schriftlich für 5 Jahre aufzeichnen und aufbewahren. Beim Verkauf oder der Übertragung an andere als registrierte Betreiber muss ein Dokument mit den erforderlichen Informationen vorgelegt und für 5 Jahre aufbewahrt werden. Hersteller, Importeure oder Verkäufer giftiger Stoffe dürfen diese Stoffe nicht an Personen unter 18 Jahren abgeben.
6) Der Transport, die Lagerung oder andere Handhabung giftiger Stoffe muss den technischen Standards entsprechen.
7) Im Falle eines Unfalls wie einer Leckage giftiger Stoffe müssen das Gesundheitsamt, die Feuerwehr oder die Polizeistation sofort benachrichtigt und notwendige Notfallmaßnahmen ergriffen werden. Bei Diebstahl oder Verlust muss die Polizei ebenfalls sofort benachrichtigt werden.
8) Beim Verkauf oder der Übertragung giftiger Stoffe muss dem Empfänger ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) bereitgestellt werden.
► Chemische Stoffe, die nicht im Gesetz zur Kontrolle giftiger und schädlicher Stoffe - Giftiger Stoff aufgeführt sind, unterliegen nicht den entsprechenden Verpflichtungen.
Vorschriften und Standards
► Gesetz zur Kontrolle giftiger und schädlicher Stoffe (17. Juni 2022)
► Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Kontrolle giftiger und schädlicher Stoffe (3. Juni 2022)
Zuständige Behörden
► Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW)
Ausnahmen
- Pharmazeutisches Produkt oder quasi-pharmazeutisches Produkt;
- Instrumente, Ausrüstungen, Werkzeuge, die giftige Stoffe oder giftige Stoffe enthalten, wie Quecksilberthermometer, Autobatterien und mit giftigem Lack beschichtete Instrumente oder Ausrüstungen.
- Abfallflüssigkeiten und Abfälle, die giftige Stoffe enthalten und ihre gesellschaftliche Nützlichkeit und ihren Wert verloren haben
- Artikel, die giftige Stoffe als Verunreinigungen enthalten (nicht absichtlich zugesetzte Stoffe: einschließlich nicht reagierter Rohstoffe, Nebenprodukte usw.)
Wie erhält man die Liste?
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Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter chemicals@cirs-group.com.