Am 25. Dezember 2025 hat die Japanische Normungsvereinigung (JSA) offiziell die überarbeiteten Japanischen Industriestandards JIS Z 7252:2025 und JIS Z 7253:2025 veröffentlicht und zur öffentlichen Stellungnahme aufgefordert. Diese bedeutende Überarbeitung zielt darauf ab, die japanischen Chemikalienklassifizierungs- und Gefahrenkommunikationsstandards mit der neunten überarbeiteten Ausgabe (2021) des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen (GHS) in Einklang zu bringen.
Detaillierte Erläuterung von JIS Z 7252:2025 GHS-basierte Klassifizierung von Chemikalien
Dieser Standard legt die Methoden zur Klassifizierung von Chemikalien hinsichtlich ihrer physikochemischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren gemäß dem GHS fest.
Der Kerninhalt umfasst folgende Aspekte:
- Informationen, die für die Klassifizierung erforderlich sind, und Verfahren zur Bestimmung ihres Inhalts
- Klassifizierungskonzepte, Kriterien und Verfahren
- Verfügbare Daten, Prüfmethoden und Qualität der Prüfdaten
- Besondere Aufmerksamkeitspunkte für die Klassifizierung von Gemischen
- Überleitungsprinzipien für Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren
Dieser Standard wurde am 20. Oktober 2009 erstellt und am 25. März 2014 sowie am 25. Mai 2019 überarbeitet. Diese Überarbeitung ist die dritte Aktualisierung.
Diese Überarbeitung wurde von der Japan Chemical Industry Association (JCIA) und der Japanischen Normungsvereinigung (JSA) gemäß dem Gesetz zur Industrienormung entworfen, vom Japanischen Industriestandardskomitee geprüft und schließlich vom Minister für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie vom Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie genehmigt und veröffentlicht. Folglich wurde JIS Z 7252:2019 formell überarbeitet und durch diesen Standard ersetzt.
Detaillierte Erläuterung von JIS Z 7253:2025 GHS-basierte Kommunikation von gefährlichen Chemikalieninformationen – Kennzeichnung, Arbeitsplatzkennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter (SDS)
Informationen über die Gefahren von Chemikalien sind das grundlegendste und wichtigste Element zur Etablierung von Katastrophenschutzmaßnahmen und Notfallverfahren bei Chemikalienvorfällen. Dieser Standard legt fest, wie GHS-basierte Informationen zu Chemikaliengefahren über drei Kanäle kommuniziert werden: Etiketten, Arbeitsplatzkennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter (SDS).
Der Kerninhalt umfasst folgende Aspekte:
- Zu kommunizierende Informationen und Methoden der Kommunikation über Etiketten, Arbeitsplatzkennzeichnung und SDS
- Informationen, die auf Etiketten erforderlich sind, und Verfahren zur Bestimmung ihres Inhalts
- Gesamtstruktur und Inhalt von SDS
Dieser Standard wurde am 25. März 2012 erstellt, am 25. Oktober 2016 bestätigt und zuvor am 25. Mai 2019 überarbeitet.
Diese Überarbeitung wurde ebenfalls von der Japan Chemical Industry Association (JCIA) und der Japanischen Normungsvereinigung (JSA) entworfen, vom Japanischen Industriestandardskomitee geprüft und vom Minister für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie vom Minister für Wirtschaft, Handel und Industrie genehmigt und veröffentlicht. Folglich wurde JIS Z 7253:2019 formell überarbeitet und durch diesen Standard ersetzt.
Einführungsdatum und Übergangszeitraum
Beide neuen Standards werden ab dem 25. Dezember 2030 verbindlich durchgesetzt. Um der Industrie ausreichend Vorbereitungszeit zu geben, haben die Behörden eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren festgelegt. Daher bleiben bis zum 24. Dezember 2030 die aktuellen Standards JIS Z 7252:2019 und JIS Z 7253:2019 für die GHS-Klassifizierung von Chemikalien, die Erstellung von Etiketten und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) gültig.
Die gleichzeitige Aktualisierung von JIS Z 7252 und Z 7253 markiert einen weiteren Schritt Japans, sein Chemikaliensicherheitsmanagementsystem an die höchsten internationalen Standards anzupassen. Die Übergangsfrist bietet wertvolle Pufferzeit für Unternehmen, um ihre Produktklassifizierungen, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter umfassend zu überprüfen und zu aktualisieren. Die JSA ruft die betroffenen Branchen dazu auf, so bald wie möglich mit den Vorbereitungen zu beginnen, um die vollständige Einhaltung der neuen Standardanforderungen bis zum verbindlichen Inkrafttretensdatum 2030 sicherzustellen.


