Gemäß dem Gesetz zur Kontrolle von giftigen und schädlichen Stoffen - Schädliche Substanz (PDSCL) beziehen sich schädliche Stoffe auf vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) regulierte und veröffentlichte Stoffe. Basierend auf ihrer Gefährdung für die menschliche Gesundheit werden die regulierten Stoffe unter PDSCL in drei Kategorien unterteilt: giftige Stoffe, schädliche Stoffe und spezifizierte giftige Stoffe. Schädliche Stoffe sind im Anhang 2 des PDSCL aufgeführt.
► Chemikalien, die im Gesetz zur Kontrolle von giftigen und schädlichen Stoffen - Giftige Substanz aufgeführt sind, unterliegen den folgenden Verpflichtungen:
1) Importeure, Hersteller oder Vertreiber müssen im Voraus eine Lizenz beantragen.
2) Hersteller, Importeure oder Verkäufer von schädlichen Stoffen müssen die Betreiber jeder Betriebsstätte innerhalb von 30 Tagen ab Betriebsbeginn benachrichtigen. Außerdem müssen Importeure, Hersteller oder Vertreiber spezielles Personal für den Umgang mit schädlichen Stoffen benennen.
3) Es müssen notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um Diebstahl, Verlust und Auslaufen usw. zu verhindern. Außerdem sind Behälter für Lebensmittel und Getränke, die schädliche Stoffe enthalten, verboten.
4) Schädliche Stoffe müssen auf Behältern, Verpackungen, Lagerung und Ausstellung als nicht-medizinische schädliche Stoffe gekennzeichnet sein. Schädliche Stoffe, die den Namen, die Zusammensetzung, den Inhalt usw. auf dem Behälter oder der Verpackung nicht angeben, dürfen nicht verkauft oder übertragen werden.
5) Hersteller, Importeure oder Verkäufer von schädlichen Stoffen müssen die erforderlichen Informationen schriftlich für 5 Jahre aufzeichnen und aufbewahren. Beim Verkauf oder der Übertragung an andere als registrierte Betreiber muss ein Dokument mit den erforderlichen Informationen vorgelegt und für 5 Jahre aufbewahrt werden. Hersteller, Importeure oder Verkäufer von schädlichen Stoffen dürfen schädliche Stoffe nicht an Personen unter 18 Jahren abgeben.
6) Der Transport, die Lagerung oder andere Handhabungen von schädlichen Stoffen müssen den technischen Standards entsprechen.
7) Im Falle eines Unfalls wie dem Auslaufen von schädlichen Stoffen müssen das Gesundheitsamt, die Feuerwehr oder die Polizeistation sofort benachrichtigt und notwendige Notfallmaßnahmen ergriffen werden. Außerdem muss bei Diebstahl oder Verlust sofort die Polizei benachrichtigt werden.
8) Beim Verkauf oder der Übertragung von schädlichen Stoffen muss dem Empfänger ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) bereitgestellt werden.
► Chemische Stoffe, die nicht als schädliche Stoffe klassifiziert sind, unterliegen nicht den entsprechenden Verpflichtungen.
Vorschriften und Normen
► Gesetz zur Kontrolle von giftigen und schädlichen Stoffen (17. Juni 2022)
► Verordnungen zum Gesetz zur Kontrolle von giftigen und schädlichen Stoffen (3. Juni 2022)
Zuständige Behörden
► Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW)
Ausnahmen
- Arzneimittel und Quasi-Arzneimittel.
- Schädliche Chemikalien, die in Instrumenten, Ausrüstungen, Werkzeugen enthalten sind, wie Quecksilberthermometer, Autobatterien und mit giftigem Lack beschichtete Instrumente oder Ausrüstungen.
- Abfallflüssigkeiten und Abfälle, die schädliche Chemikalien enthalten und ihre gesellschaftliche Nützlichkeit und ihren Wert verloren haben.
- Artikel, die schädliche Stoffe als Verunreinigungen enthalten (nicht absichtlich zugesetzte Stoffe: einschließlich nicht reagierter Rohstoffe, Nebenprodukte usw.)
Wie erhält man die Liste?
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