Gemäß CSCL wurde die Bezeichnung von Stoffen als vorrangig zu bewertende chemische Stoffe aufgehoben. Diese Stoffe werden gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI), dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) und dem Umweltministerium (MOE) reguliert und veröffentlicht.
► Gemäß CSCL werden chemische Stoffe, die als vorrangig zu bewertende chemische Stoffe eingestuft sind, in Klasse I spezifizierte chemische Stoffe, Klasse II spezifizierte chemische Stoffe, Überwachungschemikalien und allgemeine chemische Stoffe eingeteilt. Hersteller/Importeure müssen entsprechende Unterlagen basierend auf dem entsprechenden Chemikalieninventar einreichen. Zum Beispiel müssen bei der Einstufung von (abgesagten) vorrangig zu bewertenden chemischen Stoffen als allgemeine chemische Stoffe jährliche Berichte jeweils vor dem 30. Juni eingereicht werden, wenn das jährliche Produktions-/Importvolumen 1 Tonne oder mehr beträgt. Die Einreichungsfrist ist der 31. Juli.
► Chemische Stoffe, die nicht als (abgesagte) vorrangig zu bewertende chemische Stoffe eingestuft sind, unterliegen keinen entsprechenden Verpflichtungen.
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https://www.cirs-group.com/en/chemicals/japan-cscl-and-ishl
Vorschriften und Normen
► Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe (17. Juni 2022)
► Durchführung des Gesetzes zur Bewertung chemischer Stoffe und zur Regulierung ihrer Herstellung (28. Dezember 2020)
Regulierungsbehörden
► Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie
► Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales
► Umweltministerium
Ausnahmen
- Elemente.
- Natürlich vorkommende Stoffe.
- Radioaktive Stoffe.
- Spezifizierte Gifte im Gesetz zur Kontrolle giftiger und schädlicher Stoffe.
- Stimulanzien und Vorläuferstoffe, die im Gesetz zur Kontrolle von Stimulanzien spezifiziert sind.
- Anästhetika, die im Gesetz zur Kontrolle von Betäubungsmitteln und Psychotropen spezifiziert sind.
- Herstellung oder Import von vorrangig zu bewertenden Chemikalien zu Test- und Forschungszwecken.
- Spezifizierte Stoffe in den folgenden Vorschriften: ① Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Behälter und Utensilien, Spielzeug und Reinigungsmittel gemäß dem Lebensmittelhygienegesetz; ② Pestizide im Pestizidkontrollgesetz; ③ Düngemittel im Düngemittelkontrollgesetz; ④ Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe gemäß dem Futtermittelsicherheitsgesetz; ⑤ Arzneimittel, Kosmetika und Medizinprodukte gemäß dem Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz.
Wie erhält man die Liste?
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Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter chemicals@cirs-group.com.