► Gemäß CSCL müssen Parteien, die mit der Herstellung/Import von als Klasse I spezifizierten chemischen Stoffen bezeichneten Chemikalien beschäftigt sind, vor deren Herstellung/Import eine offizielle Genehmigung einholen (außer für experimentelle und Forschungszwecke). Jegliche Herstellung oder Einfuhr ist ohne Genehmigung verboten. Die Verwendung, die nicht den internationalen Vorschriften entspricht, ist verboten. Die Einfuhr von Produkten, die in der Verordnung Klasse I spezifizierte chemische Stoffe enthalten, ist verboten. Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, diese Produkte bei Bedarf von Herstellern, Importeuren und Anwendern zurückzunehmen.
► Chemische Stoffe, die nicht als Klasse I spezifizierte chemische Stoffe bezeichnet sind, unterliegen keinen entsprechenden Verpflichtungen.
Vorschriften und Normen
► Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe (17. Juni 2022)
► Durchführung des Gesetzes zur Bewertung chemischer Stoffe und zur Regulierung ihrer Herstellung (28. Dezember 2020)
Aufsichtsbehörden
► Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie
► Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales
► Ministerium für Umwelt
Ausnahmen
- Elemente.
- Natürlich vorkommende Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Spezifizierte Gifte im Gesetz zur Kontrolle giftiger und schädlicher Stoffe
- Stimulanzien und Vorläuferstoffe, die im Gesetz zur Kontrolle von Stimulanzien spezifiziert sind
- Anästhetika, die im Gesetz zur Kontrolle von Betäubungsmitteln und Psychotropen spezifiziert sind
- Herstellung oder Import von Klasse I spezifizierten chemischen Stoffen für Test- und Forschungszwecke
Wie erhält man die Liste?
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Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter chemicals@cirs-group.com.