Gemäß dem Gesetz zur Kontrolle von chemischen Substanzen (CSCL) sind Prioritätsbewertungschemikalien (PACs) Stoffe, die gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI), dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) und dem Ministerium für Umwelt (MOE) reguliert und freigegeben werden. PACs bezeichnen Stoffe, deren langfristige Toxizität für den Menschen oder für Flora und Fauna in der menschlichen Lebensumgebung unklar ist, die in erheblichen Mengen über ein wesentlich ausgedehntes Gebiet der Umwelt gefunden wurden oder voraussichtlich gefunden werden. Sie wurden daher auf Grundlage des Gesetzes zur Kontrolle von chemischen Substanzen veröffentlicht. Diese Stoffe werden basierend auf ihren Eigenschaften in drei Kategorien eingeteilt: Stoffe, die Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen, Stoffe, die Risiken für Ökosysteme darstellen, und Stoffe, die Risiken sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für Ökosysteme darstellen.
► Gemäß CSCL ist für chemische Substanzen, die in Japan als Prioritätsbewertungschemikalien (PACs) bezeichnet werden, eine Prioritätsbewertung ihrer potenziellen Risiken gemäß den oben genannten Spezifikationen erforderlich. Für chemische Substanzen mit einer jährlichen Produktions-/Importmenge von 1 Tonne oder mehr sind jährliche Berichte jeweils vor dem 30. Juni eines jeden Jahres einzureichen. Die Frist für die Einreichung ist der 31. Juli. Importeuren oder Herstellern kann die Bereitstellung zusätzlicher Gefahreninformationen auferlegt werden, und sie müssen Informationen an nachgelagerte Parteien/Nutzer weiterleiten.
► Chemische Substanzen, die nicht als PACs bezeichnet werden, unterliegen den entsprechenden Verpflichtungen nicht.
Klicken Sie hier, um weitere Details zu suchen:
https://www.cirs-group.com/en/chemicals/japan-cscl-and-ishl
Vorschriften und Standards
► Gesetz zur Kontrolle von chemischen Substanzen (17. Juni 2022)
► Durchführung des Gesetzes zur Bewertung chemischer Substanzen und Regulierung ihrer Herstellung (28. Dezember 2020)
► Richtlinien zum Ausfüllen der Herstellungsmenge von allgemeinen chemischen Substanzen, Prioritätsbewertungschemikalien und Überwachungschemikalien (30. März 2020)
► Grundkonzepte der Risikobewertung von Prioritätsbewertungschemikalien gemäß dem Gesetz zur Kontrolle von chemischen Substanzen [3. Überarbeitung] (7. Juli)
► Methoden zur Risikobewertung von Prioritätsbewertungschemikalien [3. Überarbeitung] (7. Juli)
► Technische Anleitung zur Risikobewertung von Prioritätsbewertungschemikalien gemäß dem Gesetz zur Kontrolle von chemischen Substanzen
Regulierungsbehörden
► Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie
► Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales
► Ministerium für Umwelt
Ausnahmen
- Elemente
- Natürlich vorkommende Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Bestimmte Gifte im Gesetz zur Kontrolle von giftigen und schädlichen Stoffen
- Stimulanzien und Vorläuferstoffe, die im Gesetz zur Kontrolle von Stimulanzien festgelegt sind
- Anästhetika, die im Gesetz zur Kontrolle von Betäubungsmitteln und Psychotropen festgelegt sind
- Herstellung oder Import von PACs zu Test- und Forschungszwecken
- Stoffe, die in den folgenden Vorschriften angegeben sind: ① Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Behälter und Utensilien, Spielzeug und Reinigungsmittel gemäß dem Lebensmittelhygienegesetz; ② Pestizide im Pestizidkontrollgesetz; ③ Düngemittel im Düngemittelkontrollgesetz; ④ Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe gemäß dem Futtersicherheitsgesetz; ⑤ Arzneimittel, Kosmetika und Medizinprodukte gemäß dem Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz.
- PACs als Verunreinigungen, deren Gewicht weniger als 1 % beträgt (nicht absichtlich zugesetzte Stoffe: einschließlich nicht reagierter Rohstoffe, Nebenprodukte usw.)
- Artikel, die in Japan gekauft und in Japan verkauft werden.
- Chemische Substanzen, die in Produkten/Artikeln für den Verbrauch enthalten sind.
Unsere Dienstleistungen
- Neue chemische Substanzsuche
- Benachrichtigung über neue chemische Substanzen
- Vorbereitung des Registrierungsschemas (Datenbewertung und Datenanalyse)
- Koordination und Überwachung von Tests
- Beratung mit unseren Experten oder zuständigen Abteilungen
- Regulatorische Schulungen
- Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) und Etiketten
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter chemicals@cirs-group.com.