Grenzwerte für den beruflichen Expositionsschutz gegenüber gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz - Teil 1: Chemische gefährliche Stoffe (GBZ 2.1-2019), vom Nationalen Gesundheitskommissar am 27. August 2019 herausgegeben und am 1. April 2020 offiziell in Kraft gesetzt, ist eine verpflichtende nationale arbeitsmedizinische Norm. Die Liste der Grenzwerte für den beruflichen Expositionsschutz gegenüber chemischen gefährlichen Stoffen in der Luft umfasst 359 chemische Substanzen, die verschiedene Industriestoffe wie anorganische Verbindungen, organische Lösungsmittel, Pestizide, Schwermetallverbindungen, reizende/erstickende Gase, aromatische/halogenierte Kohlenwasserstoffe, Aldehyde/Ketone/Säuren/Ester usw. abdecken. Sie spezifiziert die Grenzwerte für den beruflichen Expositionsschutz (PC-TWA, PC-STEL, MAC) für diese Chemikalien, beschreibt gesundheitsschädliche Auswirkungen, die mit jeder Substanz verbunden sind, und bietet spezielle Risikohinweise für einige Substanzen, einschließlich Karzinogenität, Hautaufnahme und Sensibilisierungsinformationen.
► Am Arbeitsplatz sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass die Konzentrationen von chemischen gefährlichen Stoffen den Grenzwertanforderungen von PC-TWA (Zulässige Konzentration - Zeitgewichteter Durchschnitt), PC-STEL (Zulässige Konzentration - Kurzzeitexpositions Grenzwert) oder MAC (Maximal zulässige Konzentration) entsprechen. Für Substanzen, die mit "Haut" markiert sind (die Hautaufnahme riskieren), ist eine Bewertung der Hautexpositionswege erforderlich; für Substanzen, die mit "Sensibilisierung" markiert sind, sollten Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle von beruflichen Allergien etabliert werden; und für Substanzen, die mit "G1/G2" (Karzinogenität) markiert sind, sollten die strengsten Kontrollmaßnahmen implementiert werden, wobei der Ersatz Priorität hat.
► Neben der Erfüllung der Grenzwertanforderungen sollten Arbeitgeber auch das Prinzip der technischen Kontrollmaßnahmen am Arbeitsplatz als Priorität setzen, effektive Belüftungseinrichtungen einrichten, qualifizierte persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, regelmäßige Überwachung und Tests von gefährlichen Stoffen durchführen und regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen für exponierte Mitarbeiter durchführen.
► Wenn die tatsächliche Expositionsstufe der Arbeitnehmer das Handlungslevel erreicht (typischerweise 50% des OEL, abhängig von der Arbeitsplatzumgebung und den involvierten gefährlichen Stoffen), müssen Arbeitgeber zusätzliche Kontrollmaßnahmen ergreifen und die Überwachungsfrequenz erhöhen, um sicherzustellen, dass die Risiken kontrollierbar sind.
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