China Berufsgenussgrenzen für gefährliche Faktoren am Arbeitsplatz - Teil 1: Chemische gefährliche Faktoren (GBZ 2.1-2019), vom Nationalen Gesundheitskommissar am 27. August 2019 herausgegeben und am 1. April 2020 offiziell in Kraft gesetzt, ist eine verpflichtende nationale arbeitsmedizinische Norm. Die Liste der Berufsgenussgrenzen für luftgetragene Staub umfasst 49 Staubtypen, aufgeteilt in zwei Kategorien: Gesamtstaub- und respirable Staubgrenzen. Sie umfasst Quarzstaub (mit verschiedenen freien SiO₂ Gehalten), Kohlestaub, Asbestfasern, pflanzlicher Staub wie Holz/Kotze/Leinwand/Getreide, sowie verschiedene industrielle Stäube einschließlich metallischer Komponentenstaub und organischer Staub.
►Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Staubkonzentrationen am Arbeitsplatz den Anforderungen an die PC-TWA für Gesamtstaub und respirable Staub entsprechen. Für Stäube, die freien SiO₂ enthalten, sollten spezifische Grenzwerte basierend auf dem SiO₂ Gehalt bestimmt werden. Für als krebserzeugend gekennzeichneten Staub sollten Maßnahmen zur Eliminierung oder Substitution priorisiert werden; wenn Substitution nicht möglich ist, sollten ingenieurtechnische Kontrollmaßnahmen erforderlich sind, die den Anforderungen entsprechen.
►Neben der Erfüllung der Grenzwertanforderungen sollten Arbeitgeber am Arbeitsplatz einen Präventionsprinzip für Staub anwenden, Lüftung und Reinigung implementieren, Abzugssysteme verwenden, Arbeitnehmern normgerechte Staubmasken oder Atemschutzgeräte bereitstellen und regelmäßige Staubüberwachungen durchführen. Für als krebserzeugend bestätigte Stäube sollten Arbeitgeber spezielle Kontrollpläne entwickeln und die Expositionspegel auf das Minimum machbar reduzieren.
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