Gefährdungsgrenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz in China - Teil 1: Chemische gefährliche Stoffe (GBZ 2.1-2019), vom Nationalen Gesundheitsamt am 27. August 2019 herausgegeben und am 1. April 2020 offiziell in Kraft gesetzt, ist eine verpflichtende nationale arbeitsmedizinische Norm. Aktuell umfasst die Liste der Gefährdungsgrenzwerte für biologische Stoffe in der Arbeitsplatzluft drei biologische gefährliche Stoffe: Sporen von Beauveria bassiana, Subtilisin und industrielle Enzyme. Diese Stoffe treten hauptsächlich in bestimmten industriellen Umgebungen auf, wie z.B. in der Gärungsindustrie, der Enzympräparatproduktion und Arbeitsplätzen der landwirtschaftlichen Biotechnologie, und können Atemwegserkrankungen wie Berufsasthma, Allergische Pneumonitis und Extrinsic Allergic Alveolitis verursachen.
►Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Konzentration biologischer Stoffe in der Arbeitsplatzluft den Anforderungen an die PC-TWA und PC-STEL entspricht.
►Neben der Erfüllung der Grenzwertanforderungen sollte die Prävention und Kontrolle biologischer Stoffe auch die Abdichtung von Geräten und die Isolation von exponierten Personen umfassen, die Installation lokaler Entlüftungssysteme, die Bereitstellung von Staubmasken, Schutzbrillen, Schutzausrüstung und anderer staubfilternder Ausrüstung für exponierte Personen, die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen, die Ausstattung mit Wasch- und Desinfektionsgeräten sowie Arzneimitteln und die Entwicklung von Notfallplänen für biologische Gefahrenereignisse beinhalten.
Klicken Sie hier , um die neueste Bestandsliste zu suchen



