China Berufsgeschütze Grenzwerte für gefährliche Substanzen am Arbeitsplatz — Teil 1: Chemische gefährliche Substanzen (GBZ 2.1‑2019)-Biologische Substanzen in der Luft

Einträge4Letztes Update20. January 2026

Gefährdungsgrenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz in China - Teil 1: Chemische gefährliche Stoffe (GBZ2.1-2019), vom Nationalen Gesundheitsamt am 27. August 2019 herausgegeben und am 1. April 2020 offiziell in Kraft gesetzt, ist eine verpflichtende nationale arbeitsmedizinische Norm. Aktuell umfasst die Liste der Gefährdungsgrenzwerte für biologische Stoffe in der Arbeitsplatzluft drei biologische gefährliche Stoffe: Sporen von Beauveria bassiana, Subtilisin und industrielle Enzyme. Diese Stoffe treten hauptsächlich in bestimmten industriellen Umgebungen auf, wie z.B. in der Gärungsindustrie, der Enzympräparatproduktion und Arbeitsplätzen der landwirtschaftlichen Biotechnologie, und können Atemwegserkrankungen wie Berufsasthma, Allergische Pneumonitis und Extrinsic Allergic Alveolitis verursachen.

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Konzentration biologischer Stoffe in der Arbeitsplatzluft den Anforderungen an die PC-TWA und PC-STEL entspricht.

Neben der Erfüllung der Grenzwertanforderungen sollte die Prävention und Kontrolle biologischer Stoffe auch die Abdichtung von Geräten und die Isolation von exponierten Personen umfassen, die Installation lokaler Entlüftungssysteme, die Bereitstellung von Staubmasken, Schutzbrillen, Schutzausrüstung und anderer staubfilternder Ausrüstung für exponierte Personen, die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Arbeitsplätzen, die Ausstattung mit Wasch- und Desinfektionsgeräten sowie Arzneimitteln und die Entwicklung von Notfallplänen für biologische Gefahrenereignisse beinhalten.

 

Klicken Sie hier , um die neueste Bestandsliste zu suchen

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in