Am 20. Juni 2025 gab die National Environment Agency (NEA) von Singapur bekannt, dass gemäß dem Environmental Protection and Management Act 1999 (EPMA) und den Environmental Protection and Management (Hazardous Substances) Regulations (EPM (HS) Regs) 2 Gruppen von Chemikalien und 9 Arten von quecksilberhaltigen Produkten formell in die Liste der kontrollierten gefährlichen Stoffe aufgenommen werden.
Details zur Chemikalienkontrolle
Ab dem 1. August 2025 müssen Unternehmen, die mit dem Import, Export, der Herstellung, dem Verkauf oder dem gewerblichen Besitz der folgenden 2 Gruppen von Chemikalienkategorien tätig sind, eine Lizenz für gefährliche Stoffe (HS-Lizenz) erwerben. Für deren Lagerung und Verwendung ist eine Genehmigung für gefährliche Stoffe (HS-Genehmigung) erforderlich. Unabhängig von der Menge ist für den Transport eine vorherige Transportgenehmigung für gefährliche Stoffe (HSTA) obligatorisch:
- Langkettige Perfluorcarbonsäuren (LC-PFCAs) (Kettenlängen mindestens C9, aber nicht länger als C21), deren Salze und verwandte Verbindungen
- Mittelkettige chlorierte Paraffine (MCCPs) (Kettenlängen mindestens C14, aber nicht länger als C17)
Verbot quecksilberhaltiger Produkte
Ab dem 1. August 2025 wird Singapur den Import, Export und die Herstellung der folgenden quecksilberhaltigen Produkte vollständig verbieten:
- Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät für allgemeine Beleuchtungszwecke, die ≤30 Watt haben und einen Quecksilbergehalt von nicht mehr als 5 mg pro Lampenbrenner1 aufweisen
- Kaltkathoden-Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen mit externen Elektroden aller Längen für elektronische Displays
- Dehnungsmessstreifen zur Verwendung in Plethysmographen
- Die folgenden elektrischen und elektronischen Messgeräte, ausgenommen solche, die in Großgeräten installiert sind oder für hochpräzise Messungen verwendet werden, bei denen keine geeignete quecksilberfreie Alternative verfügbar ist:
(a) Schmelzdruckaufnehmer
(b) Schmelzdrucksender
(c) Schmelzdrucksensoren
- Quecksilber-Vakuumpumpen
- Reifenwuchtmaschinen und Radgewichte
- Fotografischer Film und Fotopapier
- Treibmittel für Satelliten und Raumfahrzeuge
- Sehr hochpräzise Kapazitäts- und Verlustmessbrücken sowie Hochfrequenz-Radiofrequenzschalter und Relais in Überwachungs- und Steuergeräten mit einem maximalen Quecksilbergehalt von 20 mg pro Brücken-, Schalt- oder Relaisbauteil, ausgenommen solche, die für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet werden
Übergangsregelungen
Kontrollierte quecksilberhaltige Produkte, die vor dem 1. August 2025 importiert wurden, dürfen lokal weiterhin verkauft und verwendet werden, bis die Bestände erschöpft sind.
Politische Ziele und Durchsetzung
Die NEA betont, dass diese Erweiterung darauf abzielt, langfristige ökologische Risiken durch persistente Schadstoffe zu reduzieren und Singapurs Verpflichtungen aus dem Minamata-Übereinkommen über Quecksilber voranzutreiben. Betroffene Unternehmen müssen die Einhaltungsanpassungen bis zum 1. August 2025 abschließen.
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