Singapur führt ab Januar 2026 ein verpflichtendes Meldesystem für gefährliche Stoffe ein

28. August 2025
Singapur
Gefährliche Chemikalien
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Kürzlich hat die National Environment Agency (NEA) von Singapur offiziell die Einführung eines verpflichtenden Chemikalienmeldeverfahrens für Inhaber von Lizenzen und Genehmigungen für gefährliche Stoffe (HS) bekannt gegeben. Ziel ist es, Chemikalien zu verfolgen und zu überwachen, die in Singapur importiert und/oder hergestellt werden, aber derzeit von keiner Behörde reguliert sind. Zweck ist es, Chemikalien, die Risiken für Umwelt und öffentliche Gesundheit darstellen können, besser zu identifizieren, ihre Kontrolle bei Bedarf zu priorisieren und dadurch Umwelt und öffentliche Sicherheit zu schützen.

Gültigkeitsdatum

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Inhaber von HS-Lizenzen und -Genehmigungen (Unternehmen in Singapur) Chemikalienberichte bei der Erneuerung der Lizenz oder Genehmigung einreichen (geltend für Genehmigungen, die am oder nach dem 1. Januar 2026 ablaufen).

Berichtspflichtige Einheiten

Der Bericht wird als verbindliche Genehmigungsbedingung für Unternehmen eingeführt, die eine Chemikalie erstmals in Singapur importieren und/oder herstellen, sofern alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Chemikalien sind reine Substanzen, einschließlich einzelner chemischer Komponenten in Gemischen;
  • Die Chemikalien werden lokal hergestellt und/oder für den lokalen Gebrauch importiert (Nettomengenimport) in Mengen von mindestens 1 metrischer Tonne (MT)/Jahr;
  • Die Chemikalien erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien:
  • Kategorie 1 oder 2 akute Toxizität für jeden Expositionsweg gemäß Globally Harmonised System (GHS)-Klassifikation
  • Kategorie 1 aquatische Toxizität (akut) gemäß GHS-Klassifikation
  • Kategorie 1A, 1B oder 2 für karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische (CMR) Wirkungen gemäß GHS-Klassifikation
  • Persistenz in der Umwelt (d.h. Halbwertszeit von mehr als 6 Monaten in Luft, Wasser, Boden oder Sediment)
  • Bioakkumulation in der Umwelt (d.h. Bioakkumulationsfaktor (BAF) oder Biokonzentrationsfaktor (BCF) über 5000)

Meldeinhalt und -methode

Für Chemikalien, die die Meldekriterien erfüllen, müssen Unternehmen während der Lizenz- oder Genehmigungsverlängerung folgende Informationen über das Chemikalienmeldeformular auf FormSG (https://form.gov.sg/6846325c0b06f01fa6fbdd48) einreichen:

  • Chemikalieninformationen
  • Sicherheitsdatenblatt (SDS)
  • Maximale jährliche Produktions- und/oder Importmenge
  • Beabsichtigte/identifizierte Verwendungen der Chemikalie

 

Weitere Informationen

NEA

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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