Am 22. Oktober 2025 hat das ukrainische Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft (MEEA) offiziell den Entwurf einer Verordnung über Änderungen der technischen Vorschrift zur Chemikaliensicherheit (UA REACH) und der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (UA CLP) veröffentlicht, der eine vollständige Verschiebung der aktuellen Einhaltungsfristen und technische Aktualisierungen der Namen der Regulierungsbehörden vorschlägt. Der Entwurf hat eine einmonatige öffentliche Konsultationsphase eingeleitet, die am 22. November endet.
Wichtige Fristverlängerungen
UA CLP
1. Übergangszeitraum
Die Einhaltungsfrist für bereits auf dem Markt befindliche Chemikalien wurde von 1 Jahr auf 18 Monate (bis zum 15. Mai 2026) verlängert.
2. Kennzeichnung und Verpackung
Produkte, die vor dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin bis zum 1. Juli 2028 verkauft werden, auch wenn ihre Etiketten oder Verpackungen noch nicht den Abschnitten 3 oder 4 der Verordnung entsprechen.
3. Einstufung
Die Frist für das Inverkehrbringen von Stoffen, die nicht nach UA CLP Anhang I (CLP-Standards) eingestuft wurden, wurde auf 15. November 2027 angepasst.
Die Frist für das Inverkehrbringen von Gemischen ohne UA CLP Anhang I Einstufung wurde auf 1. Mai 2028 verlängert.
UA REACH Registrierungsfristen
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Stoffart/Tonnenbereich |
Ursprüngliche Frist |
Vorgeschlagene Verschiebung bis |
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CMR-Stoffe (Kategorie 1A/1B) ≥1 TPA Stoffe mit chronischer aquatischer Toxizität (Kategorie 1) ≥100 TPA |
2026-01-26 |
2028-10-01 |
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Stoffe ≥1000 TPA |
2026-10-01 |
2029-10-01 |
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Stoffe 100-1000 TPA |
2028-06-01 |
2031-06-01 |
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Stoffe 1-100 TPA |
2030-03-01 |
2033-03-01 |
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Ursprüngliche Frist |
Vorgeschlagene Verschiebung bis |
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UA REACH Vorregistrierung |
2026-01-26 |
2027-01-26 |
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