Ukraine schlägt umfassende Verlängerung der UA REACH/CLP-Compliance-Fristen vor

29. October 2025
UA REACH
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Am 22. Oktober 2025 hat das ukrainische Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft (MEEA) offiziell den Entwurf einer Verordnung über Änderungen der technischen Vorschrift zur Chemikaliensicherheit (UA REACH) und der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (UA CLP) veröffentlicht, der eine vollständige Verschiebung der aktuellen Einhaltungsfristen und technische Aktualisierungen der Namen der Regulierungsbehörden vorschlägt. Der Entwurf hat eine einmonatige öffentliche Konsultationsphase eingeleitet, die am 22. November endet.

Wichtige Fristverlängerungen

UA CLP

1. Übergangszeitraum

Die Einhaltungsfrist für bereits auf dem Markt befindliche Chemikalien wurde von 1 Jahr auf 18 Monate (bis zum 15. Mai 2026) verlängert.

2. Kennzeichnung und Verpackung

Produkte, die vor dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin bis zum 1. Juli 2028 verkauft werden, auch wenn ihre Etiketten oder Verpackungen noch nicht den Abschnitten 3 oder 4 der Verordnung entsprechen.

3. Einstufung

Die Frist für das Inverkehrbringen von Stoffen, die nicht nach UA CLP Anhang I (CLP-Standards) eingestuft wurden, wurde auf 15. November 2027 angepasst.

Die Frist für das Inverkehrbringen von Gemischen ohne UA CLP Anhang I Einstufung wurde auf 1. Mai 2028 verlängert.

UA REACH Registrierungsfristen

Stoffart/Tonnenbereich

Ursprüngliche Frist

Vorgeschlagene Verschiebung bis

CMR-Stoffe (Kategorie 1A/1B) ≥1 TPA

Stoffe mit chronischer aquatischer Toxizität (Kategorie 1) ≥100 TPA

2026-01-26

2028-10-01

Stoffe 1000 TPA

2026-10-01

2029-10-01

Stoffe 100-1000 TPA

2028-06-01

2031-06-01

Stoffe 1-100 TPA

2030-03-01

2033-03-01

 

 

Ursprüngliche Frist

Vorgeschlagene Verschiebung bis

UA REACH Vorregistrierung

2026-01-26

2027-01-26

 

Weitere Informationen

UA Gov.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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