Im Februar 2026 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) den Bericht zum Pilotprojekt zur Durchsetzung der Meldung an das Giftinformationszentrum (PCN). Der Bericht zeigt, dass unter den 1.597 Mischungen, die in der ersten Hälfte des Jahres 2025 überprüft wurden, 19 % der Unternehmen die erforderlichen PCNs nicht an die Giftinformationszentren übermittelt hatten und 15 % der Produktetiketten den entscheidenden Unique Formula Identifier (UFI) vermissen ließen.
Hintergrund
Gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen EU-Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Mischungen (mit physikalischen oder gesundheitlichen Gefahren) in Verkehr bringen, 100 % der Bestandteile der Mischung sowie weitere notwendige Informationen an die Giftinformationszentren übermitteln. Nicht-EU-Lieferanten, die Geschäftsgeheimnisse schützen möchten, können auch eine juristische Person innerhalb der EU benennen, die eine freiwillige Meldung vornimmt; in solchen Fällen reicht die Angabe einer UFI-Nummer aus, um die Komponenteninformationen vertraulich zu halten.
Teilnahmedetails
- Teilnehmende Länder: 18 Länder (fast zwei Drittel der EU/EEA-Länder)
- Gesamtzahl der Inspektionen: 1.597 Mischungen
- Inspektionsmethoden: Vor-Ort-Kontrollen (28 %), Schreibtischprüfungen (32 %), kombinierte Methoden (41 %)
- Produkttypen: Verbraucherprodukte (83 %), Produkte für den professionellen Gebrauch (39 %), Produkte für den industriellen Gebrauch (18 %)
Wesentliche Ergebnisse
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Ergebnis |
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Gesamte Einhaltungsquote |
KMU 59 %, Großunternehmen 58 % |
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Einhaltungsquote der PCN-Meldung |
81 % (19 % haben die Meldung nicht wie vorgeschrieben eingereicht) |
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UFI-Präsenzrate |
88 % (wenn verpflichtend) |
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UFI fehlt auf dem Etikett |
15 % |
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UFI fehlt im SDS |
25 % (wo erforderlich) |
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Korrektheit des UFI-Formats |
98 % |
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Übereinstimmung PCN-Etikett |
87 % |
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Übereinstimmung PCN-SDS |
73 % |
Wesentliche Verstöße gegen die Einhaltung
- Nichtmeldung der PCN (19 %) – Häufigstes Problem
- Inkonsistenz zwischen PCN- und SDS-Informationen (17 %) – Vor allem bezüglich der Zusammensetzung der Mischung und Toxizitätsinformationen
- Inkonsistenz zwischen PCN- und Etiketteninformationen (13 %) – Hauptsächlich bezogen auf Etikettierungselemente, Handelsnamen, Volumen
- Fehlender UFI auf dem Etikett (15 %)
- Fehlender UFI im SDS (25 %, wo erforderlich)
- Verwendung desselben UFI für verschiedene Formulierungen (ca. 1 %)
Analyse der verantwortlichen Parteien
- Höchste PCN-Melder: Nachgeschaltete Anwender (44 %), Importeure (19 %)
- Höchste Nicht-Melder der PCN: Nachgeschaltete Anwender (28 %), Händler (23 %), Importeure (19 %)
Durchsetzungsmaßnahmen
- Schriftliche Hinweise: 68 %
- Mündliche Hinweise: 15 %
- Verwaltungsanordnungen: 11 %
- Bußgelder: 5 %
- Strafanzeigen: 4 %
Empfohlene zukünftige Maßnahmen
Die ECHA gab spezifische Empfehlungen an die relevanten Parteien:
- Europäische Kommission: Änderung von Artikel 45 der CLP-Verordnung, um den Durchsetzungsbehörden direkten Zugang zu nationalen PCN-Daten zu gewähren.
- Mitgliedstaaten: Einrichtung nationaler Verfahren, die den Durchsetzungsbehörden den Zugang zu relevanten Daten ermöglichen und gleichzeitig die Vertraulichkeit gewährleisten.
- Industrieverbände: Stärkung von Aufklärungskampagnen bezüglich UFI und Meldepflichten, um Unternehmen darüber zu informieren, dass die Übergangsfrist im Januar 2025 endete.
- Verbraucher: Lernen, Etiketten auf gefährlichen Mischungen zu erkennen und die Bedeutung des UFI zu verstehen.



