Am 25. März 2026 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bekannt, dass ihr Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) eine vorläufige Bewertung des PFAS-Beschränkungsvorschlags abgeschlossen hat. Die Agentur lädt nun Stakeholder weltweit zu empirischem Feedback ein. Alle interessierten Parteien können bis zum 25. Mai 2026 professionelle Erkenntnisse über einen strukturierten Fragebogen einreichen. Der Link zum Konsultationsfragebogen ist jetzt auf der ECHA-Website verfügbar.
Hintergrund
Der PFAS-Beschränkungsvorschlag wurde gemeinsam von Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeitet und im Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Die erste öffentliche Konsultationsrunde fand von März bis September 2023 statt und brachte über 5.000 Branchenantworten ein. Am 20. August 2025 veröffentlichte die ECHA die überarbeitete 14. Version des PFAS-Beschränkungsvorschlags, die Bewertungen für acht weitere Industriesektoren hinzufügte. Im Dezember 2025 veröffentlichte die ECHA Konsultationsrichtlinien und eine PFAS-Nutzungskartierung, um die Teilnehmenden bei der Vorbereitung ihrer Eingaben zu unterstützen.
Wichtige Konsultationsrichtlinien
1. Zwei Arten von Umfragen
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- 14 branchenspezifische Umfragen: Zielgruppen sind bereits von SEAC bewertete Industrien (z. B. Skiwachs, Kosmetik, Lebensmittelkontaktmaterialien, Textilien, Medizinprodukte, Elektronik usw.).
- 1 allgemeine Umfrage: Gilt für alle Sektoren, insbesondere die acht neu hinzugefügten Branchen, die von SEAC nicht speziell bewertet wurden.
2. Wichtige Anforderungen
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- Keine Anhänge erlaubt: Alle Informationen müssen direkt im Fragebogen eingegeben werden.
- Vertrauliche Informationen können eingereicht werden: Müssen pro Frage gekennzeichnet und begründet werden.
- EU-Login-Konto erforderlich: Registrierung und Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen im Voraus abgeschlossen sein.
- Entwürfe können gespeichert werden: Einreichungen können in mehreren Sitzungen abgeschlossen werden.
3. Wichtige Fragestellungen
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- Verfügbarkeit, technische Machbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit von Alternativen.
- Auswirkungsbewertung auf Beschäftigung und Gewinne.
- Umsetzungskosten von Risikomanagementmaßnahmen.
- Kostenschätzungen für Meldepflichten und Vor-Ort-Managementpläne.
4. Wichtige Hinweise
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- Keine erneute Einreichung von Informationen, die bereits in der Annex XV-Konsultation 2023 bereitgestellt wurden.
- Politische Stellungnahmen werden nicht in die wissenschaftliche Bewertung von SEAC einbezogen.
- Antworten vor der Eingabe ins System auf Englisch vorbereiten.
Nächste Schritte
Gültige Informationen, die durch die Konsultation gesammelt werden, dienen dazu, Schlussfolgerungen im Entwurf der Stellungnahme des Ausschusses zu überprüfen oder zu ändern. Es wird erwartet, dass SEAC die endgültige Stellungnahme bis Ende 2026 annimmt, womit die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsvorschlags durch die ECHA abgeschlossen ist. Die endgültige Stellungnahme wird anschließend formell der Europäischen Kommission vorgelegt.
Basierend auf den beiden endgültigen Stellungnahmen wird die Europäische Kommission Beschränkungsmaßnahmen ausarbeiten, die vom REACH-Ausschuss, bestehend aus EU-Mitgliedstaaten, zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden.
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