Gemäß Artikel 42 der überarbeiteten CLP-Verordnung werden ab dem 1. Juli 2026 die Namen der Einreicher, die zuvor Klassifizierungs- und Kennzeichnungs(C&L)-Benachrichtigungen bei der ECHA eingereicht haben, im C&L-Inventar offengelegt. Bei Gruppenbenachrichtigungen wird der Name des Haupt-Einreichers angezeigt. Für Klassifizierungsinformationen, die aus REACH-Registrierungen abgeleitet wurden, wird der Name des Registranten veröffentlicht.
Unternehmen können Vertraulichkeit für ihre Einreichernamen beantragen, wenn sie nachweisen können, dass die Offenlegung ihre eigenen kommerziellen Interessen oder die anderer beteiligter Parteien schädigen würde. Die Begründung für die Vertraulichkeit muss im IUCLID-Dossier enthalten sein.
Derzeit, mit nur noch drei Monaten bis zur Offenlegung dieser Informationen durch die ECHA, sollten Unternehmen, die zuvor C&L-Benachrichtigungen abgeschlossen haben und Vertraulichkeit benötigen, sofort mit der Vorbereitung ihrer Anträge beginnen. Bitte kontaktieren Sie uns so bald wie möglich, wenn Sie Unterstützung bei der Einreichung benötigen. Vertraulichkeitsanträge müssen bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.
Zusätzlich hat die ECHA auf ihrer offiziellen Website IUCLID-Bedienungsanleitungen für die Beantragung von Vertraulichkeit veröffentlicht. Wenn Sie Bedenken bezüglich des Antragsprozesses haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu konsultieren!




