Am 1. April 2026 hat Australien die Listungsbedingungen für eine Industriechemikalie in seinem Inventar geändert, da die Genehmigung, den proprietären Namen der Chemikalie als vertrauliche Geschäftsinformation (CBI) zu behandeln, widerrufen wurde. Gemäß Abschnitt 94 des Industrial Chemicals Act 2019 hat das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) den entsprechenden Eintrag für die Chemikalie im Inventar aktualisiert, um detailliertere spezifische Informationsanforderungen (SIR) bereitzustellen.
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CAS-Nummer |
2097886-94-5 |
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Chemischer Name |
2-Propenoic acid, 2-methyl-, C12-15-verzweigte und lineare Alkylester, Polymere mit 2-(Dimethylamino)ethylmethacrylat und Me-Methacrylat, tert-Bu 2-Ethylhexanperoxoat-initiiert |
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Spezifische Informationsanforderungen |
Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen gelten |
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Listungsdatum |
30. März 2026 |
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Geänderte spezifische Informationsanforderungen |
Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen gelten. Diese Verpflichtungen sind: 1. Wenn der Bewertungsbericht über die Chemikalie unter bestimmten Umständen eine sekundäre Meldung der Chemikalie empfiehlt und einer dieser Umstände in Bezug auf die Einführung (Import oder Herstellung) der Chemikalie durch eine Person eintritt, muss diese Person uns innerhalb von 28 Kalendertagen schriftlich mitteilen, dass die Umstände eingetreten sind. 2. Eine Person, die diese Chemikalie einführt, muss uns innerhalb von 28 Kalendertagen schriftlich mitteilen, wenn sie von einem der folgenden Umstände Kenntnis erlangt, nämlich dass seit der Bewertung gemäß dem Industrial Chemicals (Notification and Assessment) Act 1989: a.die Funktion oder Verwendung der Chemikalie sich wesentlich geändert hat oder voraussichtlich ändern wird; b.der Umfang der eingeführten Chemikalie sich wesentlich erhöht hat oder voraussichtlich erhöhen wird; c.im Falle einer Chemikalie, die zum Zeitpunkt der Bewertung nicht in Australien hergestellt wurde oder hergestellt werden sollte — sie nun in Australien hergestellt wird; d.die Herstellungsweise der Chemikalie in Australien sich geändert hat oder sich voraussichtlich so ändern wird, dass ein erhöhtes Risiko einer nachteiligen Auswirkung der Chemikalie auf die Arbeitssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt entsteht; e.zusätzliche Informationen über eine nachteilige Auswirkung der Chemikalie auf die Arbeitssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt der Person bekannt geworden sind. |
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Änderungsdatum |
31. März 2026 |
