EU Digital Product Passport Registry Draft Opens: Industry Given Less Than One Month to Respond

26. May 2026
EU
Sustainability
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Am 21. Mai 2026 hat die Europäische Kommission einen bedeutenden Verordnungsvorschlag dem Technischen Handelshemmnis-Komitee der Welthandelsorganisation (WTO) (Benachrichtigungsnummer: G/TBT/N/EU/1211), einen detaillierten Umsetzungsvorschlag für das Registrierungssystem des Digitalen Produktschashes (DPP) innerhalb des Rahmens der Verordnung zur nachhaltigen Produktecodesignatur (ESPR).

Sobald der Vorschlag offiziell angenommen wird, müssen alle Unternehmen, die relevante Produkte in die EU exportieren—obwohl sie innerhalb oder außerhalb der EU angesiedelt sind— sich an einen völlig neuen digitalen Konformitätsprozess anpassen. CIRS Group bietet folgende Auslegung dieses Registrierungssystem-Vorschlags.

I. Anwendungsgebiet

Dieses Registrierungssystem gilt für Digitale Produktschashes für folgende Produkte:

  • Nachhaltige Produkte: Produkte, die durch die Delegiertenakten unter (EU) 2024/1781 abgedeckt werden
  • Akkus: Gemäß Artikel 77 von (EU) 2023/1542
  • Bauprodukte: Gemäß Artikel 76 von (EU) 2024/3110
  • Spielzeug: Gemäß Artikel 19 von (EU) 2025/2509
  • Detergentien: Gemäß Artikel 21 von (EU) 2026/405
  • Andere Produkte, für die die EU-Rechtsvorschriften die Verwendung eines Digitalen Produktschashes erfordern

II. Hauptsatzungen des Registrierungssystems

Das System umfasst neun Kernkomponenten:

  1. Sichere Benutzeroberfläche-Website (für wirtschaftliche Betreiber, Lieferkettenbeteiligte, nationale zuständige Behörden und Zoll)
  2. API-Schnittstellen (für die Registrierung von Digitalen Produktschashes und die Erhalt von Informationen)
  3. Verifizierungsplattform (zur Bestätigung und Verifizierung der Existenz und Integrität der Digitalen Produktschashes)
  4. Generierungsschema eindeutiger Registrierungsidentifikatoren
  5. Speicherung von Warenkennzahlen (für Produkte, die das Zollverfahren "freie Zirkulation" durchlaufen sollen)
  6. Dienstleistungsverzeichnis für Digitale Produktschashes (Dienstleister, die Sicherungskopien hosten)
  7. Semantisches Repository
  8. Protokollierungssystem
  9. Identitätserkennungs- und Autorisierungsprogramm

III. Anforderungen an die Identitätsverifizierung

Entitätstyp

EU gegründet

Nicht in der EU gegründet

Naturpersonen (selbstständige Personen)

Qualifizierte elektronische Unterschrift ODER Hohe elektronische Identifizierung ODER Elektronische Attributnachweis gemäß EU-Recht

Qualifizierte elektronische Unterschrift ODER Elektronischer Attributnachweis gemäß EU-Recht

Körperschaften

Qualifizierter elektronischer Siegel (ausgestellt durch einen qualifizierten Vertrauensdienstleister) ODER Elektronischer Attributnachweis gemäß EU-Recht

Qualifiziertes elektronisches Siegel ODER Elektronischer Attributnachweis gemäß EU-Recht

  • Gültigkeitsdauer der Verifizierungsstatus: Maximale 3 Jahre (bis zum Ablauf der elektronischen Identifikationsmittel oder der 3-Jahres-Frist, whichever comes first)
  • Nur verifizierte Wirtschaftsbetriebe können Digital Product Passports im Registrierungssystem anlegen

IV. Registrierungsprozess des Digital Product Passports

  1. Registrierungsunternehmen: Wirtschaftsbetriebe, die Produkte auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen
  2. Regelung der Registrierungsdetaillierung: Mindestens auf dem Niveau, das durch die anwendbare Gesetzgebung erforderlich ist (Modell-, Charge- oder Artikel Ebene)
    • Artikelseitige Registrierung: Muss auch Charge- und Modell-Identifikatoren verknüpfen
    • Chargenseitige Registrierung: Muss den Modell-Identifikator verknüpfen
    • Eindeutige Produkte (z. B. handwerkliche Waren): Keine Charge- oder Modell-Identifikatoren erforderlich
  3. Registrierungsmethode: Über sichere Benutzeroberfläche oder API
  4. Automatische Verifizierungsinhalte:
    • Existenz und semantische Konformität der verpflichtenden Daten
    • Konformität der Detaillierungsstufe
    • Gültigkeit des Warenkodes
    • Sicherheitskopfverbindungen (wenn zutreffend)
    • Nutzung qualifizierter elektronischer Unterschriften/Stempel
  5. Registrierungsergebnis: Generierung und Speicherung eines eindeutigen und dauerhaften Registrierungsidentifiers

V. Registrierungsnachweis

  • Wirtschaftsbeteiligte können jederzeit einen Registrierungsnachweis für registrierte Digital Product Passports erstellen
  • Der Nachweis ist ein sicheres elektronisches Dokument, das enthält: Registrierungsidentifikator, Warenkode, registrierte Operatorinformationen, Registrierungsdatum und Uhrzeit, Hash-Wert der Version des Digital Product Passport
  • Gewährleistet durch den qualifizierten elektronischen Siegel der Europäischen Kommission und den qualifizierten Zeitstempel
  • Gültig für 90 Tage, verlängerbar

VI. Datenmanagement

  • Versionensteuerung: Jede neue Version verlinkt sich mit dem ursprünglichen Registrierungsidentifikator und speichert einen Zeitstempel
  • Datenretention:
    • Wo keine spezifische Retentionsdauer durch Gesetzgebung vorgeschrieben ist: Automatische Löschung 10 Jahre nach Registrierung
    • Wo eine spezifische Dauer vorgeschrieben ist: Gemäß dieser Dauer aufbewahrt
  • Unterstützt Datenaktualisierungen und Löschungen; alle Änderungen werden im Protokollierungssystem erfasst

VII. Semantisches Repository

  • Eine autoritative maschinenlesbare Datenquelle, die von der Europäischen Kommission eingerichtet und unterhalten wird
  • Enthält Datenmodelle, semantische Definitionen und Vokabeln
  • Bietet Suchdienste, zugänglich über eine öffentliche API
  • Kostenlos und offen für den Einsatz
  • Konform mit DCAT-AP Spezifikationen

VIII. Protokollierungssystem

Erfasst Aktivitäten in den folgenden Kategorien:

  • Zugriff und Authentifizierungsdaten (aufbewahrt für 6 Monate)
  • Datenänderungen (bis zum Ende der Registrierungsphase aufbewahrt)
  • Administrative Operationen (aufbewahrt für 5 Jahre)
  • Datenaustausche (aufbewahrt für 5 Jahre)

ChemRadar Einblicke

Gemäß der Mitteilung ist der Frist für Kommentare zu diesem Entwurf der 15. Juni 2026, was der Industrie weniger als einen Monat Zeit zur Einreichung von Feedback lässt. Die Europäische Kommission plant, diese Verordnung formell am 19. Juli 2026 zu verabschieden. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Von der Antragstellung qualifizierter elektronischer Siegel, der Interaktion mit APIs bis hin zur Sicherstellung der Konformität von Produktdaten mit den Semantik-Repository-Standards stehen Unternehmen erheblich erhöhte technische Investitionen und Konformitätsanforderungen gegenüber.

CIRS empfiehlt Unternehmen: Sofort den Antragstellungsprozess für qualifizierte elektronische Siegel/Unterschriften (insbesondere für Nicht-EU-Unternehmen) zu starten; die Kompatibilitätslücken zwischen bestehenden ERP/PLM-Systemen und dem EU-Semantik-Repository zu bewerten; API-Interfacing-Tools zu entwickeln oder zu beschaffen, um automatisierte Datenebenen mit dem Registrierungssystem aufzubauen.

 

Weitere Informationen

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Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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