Vietnam Delegates Genehmigungsbefugnis für den Transport gefährlicher Güter der Klassen 1, 2, 3, 4 und 9 an die Volkskomitees der Provinzen

16. April 2026
Vietnam
Gefahrgut
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Das Ministerium für Industrie und Handel von Vietnam (MOIT) hat kürzlich den Rundschreiben Nr. 15/2026/TT-BCT herausgegeben, das bestimmte Klauseln seines Rundschreibens Nr. 38/2025/TT-BCT (das ursprünglich die Änderungen und Ergänzungen der Verordnungen zur Dezentralisierung von Verwaltungsvorgängen in Sektoren unter der Verwaltung der MOIT vorsah) ändert und ergänzt. Es legt klar fest, dass die Befugnis zur Entgegennahme, Bewertung, Ausstellung, Anpassung, Wiederausstellung und Widerruf von Transportgenehmigungen für verschiedene Klassen von gefährlichen Gütern an die Volkskomitees der Provinzen delegiert wurde. Diese Entscheidung tritt am 10. April 2026 in Kraft.

Gemäß Klausel 2, Artikel 3 des Rundschreibens Nr. 15/2026/TT-BCT erteilt der Minister für Industrie und Handel den Volkskomitees der Provinzen – also den lokalen Regierungen, wo eine Organisation oder Einzelperson ihren Sitz oder eine Niederlassung hat – die Verantwortung für die Entgegennahme von Dokumenten, Bewertung, Ausstellung, Anpassung, Wiederausstellung und Widerruf von Transportgenehmigungen für gefährliche Güter der Klasse 1 (außer Industriexplosivstoffen und Vorstoffen für Explosivstoffe), Klasse 2, Klasse 3, Klasse 4 und Klasse 9. Diese Autorisierung basiert speziell auf den Bestimmungen des Staatsdekrets Nr. 105/2025/NĐ-CP (das bestimmte Artikel und Umsetzungsmaßnahmen des Gesetzes über Brandprävention, Brandbekämpfung und Rettung detailliert).

Um dies koordiniert umzusetzen, hat die MOIT am 26. März 2026 das Beschluss Nr. 555/QĐ-BCT veröffentlicht, das neue entwickelte und geänderte Verwaltungsvorgänge innerhalb der Managementfunktionen der MOIT veröffentlichend.

Gleichzeitig hat die MOIT am 2. April 2026 das Amtliche Schreiben Nr. 2265/BCT-ATMT an die Volkskomitees der zentral verwalteten Städte und Provinzen veröffentlicht, das empfiehlt, dass die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte die Ausstellung, Anpassung, Wiederausstellung und Widerruf von Transportgenehmigungen für gefährliche Güter anleiten und organisieren und die Koordination mit relevanten Behörden bei der Verwaltung, Inspektion und Ahndung von Verstößen bei Transportaktivitäten mit gefährlichen Gütern sowie bei der Ausstellung von Transportgenehmigungen für gefährliche Güter gemäß den gesetzlichen Vorschriften stärken.

Ab dem 10. April 2026 müssen Organisationen und Einzelpersonen, die gefährliche Güter der Klasse 1 (außer Industriexplosivstoffen und Vorstoffen für Explosivstoffe), Klasse 2, Klasse 3, Klasse 4 und Klasse 9 transportieren, ihre Anträge bei dem Volkskomitee der Provinz einreichen, in der sich ihr Sitz oder ihre Niederlassung befindet, um die erforderliche Transportgenehmigung für gefährliche Güter zu erhalten.

 

 

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