US EPA verschiebt die Pflichtmitteilungsfrist für PFAS zum dritten Mal, gewährt Unternehmen eine zusätzliche neunmonatige Vorbereitungszeit

17. April 2026
USA
PFAS
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Am 8. April 2026 unterzeichnete Lee Zeldin, Administrator der U.S. Environmental Protection Agency (EPA), die finale Regelung, die die Einleitungstermin für die Meldepflichten für per- und polyfluoralkyle Substanzen (PFAS) unter Abschnitt 8(a)(7) des Toxic Substances Control Act (TSCA) auf den 31. Januar 2027 verschoben. Dies markiert die dritte Verlängerung seit der EPA diese Regelung 2023 etablierte.

Hintergrund

  • 11. Oktober 2023: EPA finalisierte die PFAS-Melde-Regelung, die Einheiten, die seit dem 1. Januar 2011 PFAS oder PFAS-haltige Artikel herstellten (einschließlich importierten), verpflichteten, detaillierte Informationen an die EPA zu melden
  • Ursprünglich geplanter Einreichungszeitraum: Ab dem 12. November 2024
  • Erste Verlängerung: 5. September 2024 – verschoben auf den 11. Juli 2025 aufgrund von Verzögerungen bei der Entwicklung des elektronischen Meldeverfahrens (CDX)
  • Zweite Verlängerung: 13. Mai 2025 – verschoben auf den 13. April 2026 aufgrund anhaltender IT-Entwicklungsvorhaben

Wichtige Änderungen in dieser Final-Regelung

Punkt

Ursprüngliche Anforderung

Neue Anforderung

Startdatum des Einreichungszeitraums für Standardmeldeberechtigte

13. April 2026

31. Januar 2027 oder 60 Tage nach dem Datum, das in 40 CFR 705.20(c) angegeben ist, whichever is earlier

Startdatum der Einreichungsphase für kleine Artikelimporteure

13. April 2026

31. Januar 2027, oder 60 Tage nach dem Datum, das in 40 CFR 705.20(c) angegeben ist, whichever is earlier

Dauer der Einreichungsphase

6 Monate (bis 13. Oktober 2026)

6 Monate (standard reporters) / 12 Monate (kleine Artikelimporteure)

Wichtige Hinweise

  • Diese Regelungsänderung modifies nur das Startdatum der Einreichungsphase und beinhaltet keine Änderungen des Enddatums der Einreichungsphase oder anderer wesentlicher Modifikationen
  • EPA plant, vor dem 31. Januar 2027 eine weitere endgültige Regelung zu veröffentlichen, um andere Probleme zu adressieren, die in der November-2025-Proposal aufgeworfen wurden (wie Ausnahmeclauseln usw.)
  • Die Regelung adopts a severability clause design: wenn die "60-Tage-Frist" in einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wird, bleibt das Fallback-Datum 31. Januar 2027 gültig; umgekehrt gilt dasselbe

 

Weitere Informationen

EPA

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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