Am 19. März 2026 veröffentlichte das Congressional Record des US-Senats den Gesetzentwurf S.4153 - das Gesetz zur Regulierung und Verantwortlichkeit von Dauerchemikalien von 2026. Der Gesetzentwurf schlägt eine umfassende Ausphasung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) sowie die Einrichtung eines robusten Regulierungsrahmens vor.
Hauptinhalte des Gesetzentwurfs
I. Jährliche Überwachungs- und Meldepflichten (Abschnitt 102(a))
- Zeitplan für die Regelsetzung: Innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes muss der Administrator der Umweltschutzbehörde (EPA) eine endgültige Regel erlassen, die PFAS-Hersteller und -Anwender zur Einreichung von Berichten verpflichtet.
- Anforderungen an den Inhalt der Berichte (Erstbericht und jährliche Aktualisierungen): Hersteller und Anwender müssen innerhalb von 18 Monaten nach Erlass der Regel einen Erstbericht einreichen, gefolgt von jährlichen Einreichungen. Der Inhalt umfasst:
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Meldepunkt |
Spezifischer Inhalt |
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Beschreibung der wesentlichen Verwendung |
Funktion der PFAS im Produkt/Prozess, Verwendungsmenge und Konzentration, Handelsname, chemische Identität und Molekularstruktur |
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Sicherere Alternativen |
Derzeit verwendete alternative PFAS-Lösungen |
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Umweltfreisetzungen |
Jegliche nachweisbaren PFAS-Freisetzungen |
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Bundesgesetzlich vorgeschriebene Verwendungen |
PFAS-Verwendungen, die durch Bundesgesetz, Normen oder Regierungsspezifikationen vorgeschrieben sind |
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Beschreibung der nicht wesentlichen Verwendung |
Detaillierte Beschreibung aller nicht wesentlichen Verwendungen |
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Gesamtproduktions-/Verarbeitungsvolumen |
Gesamtvolumen, das für jede PFAS hergestellt oder verarbeitet wird, und geschätzte Volumina nach Verwendungskategorie |
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Nebenprodukte |
Nebenprodukte, die während der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung oder Entsorgung entstehen |
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Umwelt- & Gesundheitsauswirkungen |
Alle verfügbaren Informationen über die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen der PFAS |
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Exponierte Bevölkerung |
Anzahl der am Arbeitsplatz exponierten Personen und Dauer der Exposition |
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Entsorgungsmethoden |
Methode der Entsorgung oder Vernichtung für jede PFAS (Erstbericht und bei Änderung) |
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Zusätzliche Informationen |
Andere vom Administrator angeforderte Informationen |
II. Zeitplan für die Ausphasung von Produktion und Verbrauch (Abschnitt 102(b))
- Gesamte Ausphasungsfrist: Hersteller und Anwender müssen nicht wesentliche Verwendungen innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vollständig ausphasieren.
III. Beschleunigter Ausphasungsplan für bestimmte Produkte (Abschnitt 102(b)(4))
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Zeit nach Inkrafttreten |
Produkte, deren Verkauf verboten ist |
Ausnahmen |
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1 Jahr |
Teppiche/Teppichböden, Stoffbehandlungen, Lebensmittelverpackungen und -behälter, Kinderprodukte, Öl- und Gasprodukte mit PFAS |
Gebrauchtwaren dürfen weiterhin verkauft werden
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2 Jahre |
Kosmetika, Innenraumtextilien, gepolsterte Innenmöbel, Accessoires/Taschen, Innen- und Außenbekleidung mit PFAS |
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4 Jahre |
Außenbereichstextilien, gepolsterte Außenmöbel mit PFAS |
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5 Jahre |
Außenbekleidung für extreme Nässe mit PFAS (absichtlich zugesetzt) |
IV. Anwendungsbereich
- Gilt für alle US-Bundesstaaten, Territorien, frei assoziierte Staaten, Indianerstämme und den District of Columbia.
- Gilt nicht für Einrichtungen, die PFAS nur im Rahmen ihrer regulären Tätigkeiten erhalten (z. B. Anlagen zur Abfallwirtschaft, öffentliche Wassersysteme usw.).

