ECHA veröffentlicht wissenschaftlichen Bericht zu Arbeitsplatzgrenzwerten für Lithiumverbindungen

14. April 2026
EU
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Am 1. April 2026 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen wissenschaftlichen Bewertungsbericht zu Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) für drei wichtige Lithiumverbindungen (Lithiumcarbonat, Lithiumchlorid und Lithiumhydroxid) und leitete eine zweimonatige öffentliche Konsultation zu den entsprechenden Empfehlungen ein.

Bewertungsumfang

Diese Bewertung umfasst drei Lithiumverbindungen, die als reproduktionstoxisch eingestuft sind:

  • Lithiumcarbonat (EG-Nr.: 209-062-5; CAS-Nr.: 554-13-2)
  • Lithiumchlorid (EG-Nr.: 231-212-3; CAS-Nr.: 7447-41-8)
  • Lithiumhydroxid (EG-Nr.: 215-183-4; CAS-Nr.: 1310-65-2)

Vorgeschlagene Arbeitsplatzgrenzwerte

Grenzwerttyp

Wert

Grundlage

8-Stunden-TWA (Fruchtbarkeit, Tierversuche)

0,46 mg Li/m³

Basierend auf reproduktionstoxischen Tierversuchsdaten

8-Stunden-TWA (entwicklungstoxisch, Humanstudien)

11,3 mg Li/m³

Basierend auf entwicklungstoxischen Humanstudien

8-Stunden-TWA (entwicklungstoxisch, Tierversuche)

0,35 mg Li/m³

Basierend auf entwicklungstoxischen Tierversuchsdaten

8-Stunden-TWA (Niereneffekte, Humanstudien)

0,75 mg Li/m³

Basierend auf Nierendaten von Menschen

8-Stunden-TWA (Nieren-/Lebereffekte, Tierversuche)

0,13 mg Li/m³

Basierend auf Nieren-/Lebertoxizität bei Tieren

Kurzzeitgrenzwert (STEL)

0,02 mg Li/m³

Nur für Lithiumhydroxid (Korrosivität)

Biologischer Grenzwert (BLW)

Nicht empfohlen

Haut-/Atemwegssensibilisierung-Vermerk

Keine

Keine Hinweise vorhanden

Wesentliche Empfehlungen

Die ECHA empfiehlt dem Risiko-Bewertungsausschuss (RAC), bei der Festlegung der endgültigen AGW Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Wahl zwischen Human-Daten (entwicklungstoxisch, 11,3 mg/m³) und Tierversuchsdaten (Nieren-/Lebertoxizität, 0,13 mg/m³)
  2. Berücksichtigung der spezifischen Korrosivität von Lithiumhydroxid und Vorschlag eines Kurzzeitgrenzwerts von 0,02 mg/m³
  3. Kein Hautvermerk empfohlen, da die dermale Absorption vernachlässigbar ist
  4. Keinen biologischen Grenzwert empfehlen, da bereits mehrere biologische Überwachungsreferenzwerte verfügbar sind

Öffentliche Konsultation und Folgeverfahren

Die ECHA startete die öffentliche Konsultation am 1. April 2026. Interessierte Parteien können bis zum 1. Juni 2026 Kommentare zum wissenschaftlichen Bericht einreichen. Nach der Konsultation wird der Risiko-Bewertungsausschuss (RAC) der ECHA wissenschaftliche Erkenntnisse und öffentliches Feedback integrieren, um eine formelle Stellungnahme zu den Arbeitsplatzgrenzwerten zu formulieren, die der Europäischen Kommission als Grundlage für die Festlegung verbindlicher Grenzwerte dient.

 

Weitere Informationen

 

ECHA

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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