EU überarbeitet Wasserpolitik-Richtlinien: PFAS, Bisphenol A und andere zur Prioritätskontrollliste hinzugefügt

09. April 2026
EU
Nachhaltige Entwicklung
PFAS
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Am 30. März 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam einen Entwurf für eine EU-Richtlinie angenommen, die Änderungen an drei wichtigen Wasserpolitik-Richtlinien (der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), der Grundwasserschutzrichtlinie (2006/118/EG) und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer (2008/105/EG)) vorschlägt, um den Schutz der Gewässer in der gesamten EU zu stärken.

Wesentliche Änderungen

I. Neue prioritär kontrollierte Schadstoffe

1. PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen)

Kategorie

Kontrollmaßnahmen

Oberflächengewässer

Umweltqualitätsnormen (EQS) für die Summe von 25 PFAS

Grundwasser

Qualitätsnormen für die Summe von 20 PFAS

Spezielle Kontrolle

Individuelle Summennormen für 4 der gefährlichsten PFAS

Prioritäre PFAS-Stoffe von besonderem Interesse:

  • Perfluoroctansulfonsäure (PFOS): Bereits als prioritäre Substanz gelistet; Kontrollmaßnahmen im Rahmen dieser Überarbeitung verstärkt
  • Trifluoressigsäure (TFA): Aufgrund ihrer hohen Toxizität, Persistenz und weitverbreiteten Quellen (fluorierte Pestizide, Kältemittel) in die Summe von 25 PFAS aufgenommen; separate Normen können zukünftig festgelegt werden

2. Pharmazeutische Rückstände (Arzneimittel)

Kategorie

Kontrollmaßnahmen

Oberflächengewässer

Drei östrogene Arzneimittel (Ethinylestradiol, Estradiol, Estriol) wurden in die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen

Grundwasser

Spezifische Arzneimittel in der Schadstoffliste enthalten

Wirkungsüberwachung

Wirkungsbasierte Überwachungsmethoden wurden eingeführt, um kumulative Risiken östrogener Arzneimittel zu bewerten

3. Bisphenol-Stoffe

Kategorie

Kontrollmaßnahmen

Sofortige Umsetzung

Bisphenol A als prioritäre gefährliche Substanz mit festgelegter EQS gelistet

Beobachtungsliste

"Summe der Bisphenole" in Anhang III aufgenommen

Mindestanforderungen

Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bisphenol B und Bisphenol S als flussgebietsbezogene Schadstoffe zu identifizieren und zu überwachen

4. Weitere neue Stoffe auf der Beobachtungsliste

  • Mikroplastik
  • Indikatoren für antimikrobielle Resistenz (AMR)

II. Anpassung der rechtlichen Definitionen und Konzepte

Ursprüngliche Definition

Überarbeitete Definition

"Chemischer Status" umfasst nur prioritäre Stoffe

Erweitert um flussgebietsbezogene Schadstoffe

Flussgebietsbezogene Schadstoffe unter "ökologischem Status"

In das einheitliche "chemische Status"-Management integriert

III. Optimierung des Normensystems

  • Neuer Anhang: Liste zur Aufbewahrung für Stoffe eingeführt, die keine weitverbreiteten Risiken mehr darstellen, aber weiterhin Beachtung erfordern
  • Normenangleichung: PFAS-Normen für Grundwasser werden automatisch mit den parametischen Werten der Trinkwasserrichtlinie synchronisiert
  • 20-Jahres-Auslauf: Emissionen prioritäter gefährlicher Stoffe müssen innerhalb von 20 Jahren nach ihrer Listung eingestellt werden

Der überarbeitete Richtlinienentwurf tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

Weitere Informationen

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