Am 30. März 2026 haben das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam einen Entwurf für eine EU-Richtlinie angenommen, die Änderungen an drei wichtigen Wasserpolitik-Richtlinien (der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), der Grundwasserschutzrichtlinie (2006/118/EG) und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer (2008/105/EG)) vorschlägt, um den Schutz der Gewässer in der gesamten EU zu stärken.
Wesentliche Änderungen
I. Neue prioritär kontrollierte Schadstoffe
1. PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen)
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Kategorie |
Kontrollmaßnahmen |
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Oberflächengewässer |
Umweltqualitätsnormen (EQS) für die Summe von 25 PFAS |
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Grundwasser |
Qualitätsnormen für die Summe von 20 PFAS |
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Spezielle Kontrolle |
Individuelle Summennormen für 4 der gefährlichsten PFAS |
Prioritäre PFAS-Stoffe von besonderem Interesse:
- Perfluoroctansulfonsäure (PFOS): Bereits als prioritäre Substanz gelistet; Kontrollmaßnahmen im Rahmen dieser Überarbeitung verstärkt
- Trifluoressigsäure (TFA): Aufgrund ihrer hohen Toxizität, Persistenz und weitverbreiteten Quellen (fluorierte Pestizide, Kältemittel) in die Summe von 25 PFAS aufgenommen; separate Normen können zukünftig festgelegt werden
2. Pharmazeutische Rückstände (Arzneimittel)
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Kategorie |
Kontrollmaßnahmen |
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Oberflächengewässer |
Drei östrogene Arzneimittel (Ethinylestradiol, Estradiol, Estriol) wurden in die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen |
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Grundwasser |
Spezifische Arzneimittel in der Schadstoffliste enthalten |
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Wirkungsüberwachung |
Wirkungsbasierte Überwachungsmethoden wurden eingeführt, um kumulative Risiken östrogener Arzneimittel zu bewerten |
3. Bisphenol-Stoffe
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Kategorie |
Kontrollmaßnahmen |
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Sofortige Umsetzung |
Bisphenol A als prioritäre gefährliche Substanz mit festgelegter EQS gelistet |
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Beobachtungsliste |
"Summe der Bisphenole" in Anhang III aufgenommen |
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Mindestanforderungen |
Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bisphenol B und Bisphenol S als flussgebietsbezogene Schadstoffe zu identifizieren und zu überwachen |
4. Weitere neue Stoffe auf der Beobachtungsliste
- Mikroplastik
- Indikatoren für antimikrobielle Resistenz (AMR)
II. Anpassung der rechtlichen Definitionen und Konzepte
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Ursprüngliche Definition |
Überarbeitete Definition |
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"Chemischer Status" umfasst nur prioritäre Stoffe |
Erweitert um flussgebietsbezogene Schadstoffe |
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Flussgebietsbezogene Schadstoffe unter "ökologischem Status" |
In das einheitliche "chemische Status"-Management integriert |
III. Optimierung des Normensystems
- Neuer Anhang: Liste zur Aufbewahrung für Stoffe eingeführt, die keine weitverbreiteten Risiken mehr darstellen, aber weiterhin Beachtung erfordern
- Normenangleichung: PFAS-Normen für Grundwasser werden automatisch mit den parametischen Werten der Trinkwasserrichtlinie synchronisiert
- 20-Jahres-Auslauf: Emissionen prioritäter gefährlicher Stoffe müssen innerhalb von 20 Jahren nach ihrer Listung eingestellt werden
Der überarbeitete Richtlinienentwurf tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.



