Kanada schlägt strengere Kontrollen für zwei gängige Ketonlösungsmittel vor, die Farbentferner, Farben und Sprühprodukte betreffen

29. May 2026
Kanada
DSL
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Am 16. Mai 2026 veröffentlichten Environment and Climate Change Canada und Health Canada eine Bewertung von zehn Ketonstoffen auf der Domestic Substances List (DSL) gemäß dem Canadian Environmental Protection Act, 1999 (CEPA) im Canada Gazette. Dabei wurde festgestellt, dass Methylethylketon (MEK) und Methylisobutylketon (MIBK) Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen und gemäß Paragraph 64(c) von CEPA als "giftige Stoffe" eingestuft werden. Die Regierung schlägt vor, sie in Teil 2 von Anhang 1 des CEPA aufzunehmen.

Wichtigste Bewertungsergebnisse

Substanz

Schlussfolgerung

Vorgeschlagene Maßnahmen

MEK (Methyl Ethyl Ketone)<
CAS RN: 78-93-3

Erfüllt die Kriterien gemäß Abschnitt 64 von CEPA; stellt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar

Vorgeschlagene Aufnahme in Teil 2 von Anhang 1; vorgeschlagene Beschränkungen für die Verwendung in Verbraucherprodukten

MIBK (Methyl Isobutyl Ketone)<
CAS RN: 108-10-1

Erfüllt die Kriterien gemäß Abschnitt 64 von CEPA; stellt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar

Wie oben; von der IARC als Gruppe 2B "möglicherweise krebserzeugend für den Menschen" eingestuft

2,4-PD (2,4-Pentanedione)<
CAS RN: 123-54-6

Aktuelle Expositionswerte nicht gefährlich, aber potenzielles Toxizitätsrisiko vorhanden

Vorgeschlagene Aufnahme in die "Beobachtungsliste" für Stoffe, die möglicherweise giftig werden; anschließende Nachverfolgung und Überwachung

Restliche 7 Stoffe (MPK, MIAK, DAA, Diacetyl, 2,3-PD, Acetoin, Mesityloxid / Isopropylideneaceton)

Erfüllen keine der Kriterien gemäß Abschnitt 64 von CEPA

Derzeit keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagen

Hauptrisiken von MEK und MIBK

Die Risiken ergeben sich hauptsächlich aus der Inhalationsexposition bei DIY-Verbraucherprodukten, einschließlich:

  • Farb-/Beschichtungsentferner und Abbeizmittel
  • Klebstoffentferner und Entfetter
  • Farb-/Beschichtungsverdünner und flüssige Farben
  • Sprühprodukte (z. B. Sprühfarben) und Holzlacke

Vorgeschlagene Kontrollmaßnahmen

  • Entwicklung neuer regulatorischer Beschränkungen zur Reduzierung der Inhalationsexpositionswerte von MEK und MIBK in den oben genannten Verbraucherprodukten
  • Anforderungen an die Industrie zur Bereitstellung von: aktuellen Verbrauchsmengen, Konzentrationsdaten, potenziellen Ersatzstoffen sowie sozioökonomischen und technischen Barrieren und Vorteilen

Öffentliche Kommentarfrist

Die öffentliche Kommentarfrist endet am 15. Juli 2026. Interessierte Parteien können Kommentare einreichen über:

  • E-Mail: substances@ec.gc.ca
  • Online-System: Environment and Climate Change Canada Single Window

 

Weitere Informationen

Gazette

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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