Am 16. Mai 2026 veröffentlichten Environment and Climate Change Canada und Health Canada eine Bewertung von zehn Ketonstoffen auf der Domestic Substances List (DSL) gemäß dem Canadian Environmental Protection Act, 1999 (CEPA) im Canada Gazette. Dabei wurde festgestellt, dass Methylethylketon (MEK) und Methylisobutylketon (MIBK) Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen und gemäß Paragraph 64(c) von CEPA als "giftige Stoffe" eingestuft werden. Die Regierung schlägt vor, sie in Teil 2 von Anhang 1 des CEPA aufzunehmen.
Wichtigste Bewertungsergebnisse
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Substanz |
Schlussfolgerung |
Vorgeschlagene Maßnahmen |
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MEK (Methyl Ethyl Ketone)< |
Erfüllt die Kriterien gemäß Abschnitt 64 von CEPA; stellt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar |
Vorgeschlagene Aufnahme in Teil 2 von Anhang 1; vorgeschlagene Beschränkungen für die Verwendung in Verbraucherprodukten |
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MIBK (Methyl Isobutyl Ketone)< |
Erfüllt die Kriterien gemäß Abschnitt 64 von CEPA; stellt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar |
Wie oben; von der IARC als Gruppe 2B "möglicherweise krebserzeugend für den Menschen" eingestuft |
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2,4-PD (2,4-Pentanedione)< |
Aktuelle Expositionswerte nicht gefährlich, aber potenzielles Toxizitätsrisiko vorhanden |
Vorgeschlagene Aufnahme in die "Beobachtungsliste" für Stoffe, die möglicherweise giftig werden; anschließende Nachverfolgung und Überwachung |
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Restliche 7 Stoffe (MPK, MIAK, DAA, Diacetyl, 2,3-PD, Acetoin, Mesityloxid / Isopropylideneaceton) |
Erfüllen keine der Kriterien gemäß Abschnitt 64 von CEPA |
Derzeit keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagen |
Hauptrisiken von MEK und MIBK
Die Risiken ergeben sich hauptsächlich aus der Inhalationsexposition bei DIY-Verbraucherprodukten, einschließlich:
- Farb-/Beschichtungsentferner und Abbeizmittel
- Klebstoffentferner und Entfetter
- Farb-/Beschichtungsverdünner und flüssige Farben
- Sprühprodukte (z. B. Sprühfarben) und Holzlacke
Vorgeschlagene Kontrollmaßnahmen
- Entwicklung neuer regulatorischer Beschränkungen zur Reduzierung der Inhalationsexpositionswerte von MEK und MIBK in den oben genannten Verbraucherprodukten
- Anforderungen an die Industrie zur Bereitstellung von: aktuellen Verbrauchsmengen, Konzentrationsdaten, potenziellen Ersatzstoffen sowie sozioökonomischen und technischen Barrieren und Vorteilen
Öffentliche Kommentarfrist
Die öffentliche Kommentarfrist endet am 15. Juli 2026. Interessierte Parteien können Kommentare einreichen über:
- E-Mail: substances@ec.gc.ca
- Online-System: Environment and Climate Change Canada Single Window
