Indien befreit mehrere wichtige Petrochemikalien und Polymere vollständig von der Einfuhrzollabgabe

08. April 2026
Indien
Export/Import
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Am 1. April 2026 hat die Regierung Indiens gemäß dem Zollgesetz von 1962 die Mitteilung Nr. 12/2026-Zoll (G.S.R. 246[E]) im Amtsblatt Indiens veröffentlicht, die eine vollständige Befreiung von Zollabgaben auf eine breite Palette von Chemikalien bei der Einfuhr nach Indien ankündigt. Die Maßnahme zielt darauf ab, die inländische Versorgung zu stabilisieren und Kostendruck in der petrochemischen Wertschöpfungskette zu lindern. Die Regelung tritt am 2. April 2026 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2026.

Die Zollbefreiung umfasst eine breite Palette von Produktkategorien, darunter Petrochemikalien, Zwischenprodukte und Polymere, die in vielen wichtigen Sektoren wie Beschichtungen, Pestiziden, Lösungsmitteln, Verpackungen, Automobilen, Bauchemikalien und Textilien verwendet werden. Insgesamt sind 40 Stoffe befreit, wie unten aufgeführt:

  • Wasserfreies Ammoniak
  • Toluol
  • Styrol
  • Dichlormethan
  • Vinylchlorid-Monomer
  • Methanol
  • Isopropylalkohol
  • Monoethylenglykol (MEG)
  • Phenol
  • Essigsäure
  • Vinylacetat-Monomer
  • Reines Terephthalsäure (PTA)
  • Ethylendiamin
  • Diethanolamin und Monoethanolamin
  • Toluendiisocyanat (TDI)
  • Ammoniumnitrat
  • Lineares Alkylbenzol
  • Polymere von Ethylen (einschließlich Ethylen-Vinylacetat-Copolymere)
  • Polypropylen
  • Polystyrol
  • Styrol-Acrylnitril-Copolymer (SAN)
  • Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS)
  • Polyvinylchlorid (PVC)
  • Polytetrafluorethylen (PTFE)
  • Polyvinylacetat
  • Polyvinylalkohol
  • Polymethylmethacrylat (PMMA)
  • Polyoxymethylen (POM, Acetalharz)
  • Polyol
  • Polyetheretherketon (PEEK)
  • Epoxidharz
  • Polycarbonat (PC)
  • Alkydharz
  • Polyethylenterephthalat (PET) Chips
  • Ungesättigtes Polyesterharz
  • Polybutylenterephthalat (PBT)
  • Formaldehyd, Harnstoff-Formaldehyd-Harz, Melamin-Formaldehyd-Harz, Phenolharz
  • Polyurethan
  • Polyphenylensulfid (PPS)
  • Polybutadien-Kautschuk, Styrol-Butadien-Kautschuk

Zusätzlich hat die indische Regierung am selben Tag mit der Mitteilung Nr. 13/2026-Zoll (G.S.R. 247(E)) die Landwirtschaftliche Infrastruktur- und Entwicklungsabgabe (AIDC) auf Ammoniumnitrat auf null gesenkt. Diese Maßnahme tritt ebenfalls am 2. April 2026 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2026.

Die indische Regierung verfolgt das Ziel, den Kostendruck im verarbeitenden Gewerbe vor dem Hintergrund globaler Lieferkettenstörungen zu verringern. Obwohl die Regelung nur bis zum 30. Juni 2026 gilt, wird erwartet, dass sie kurzfristig die Importmöglichkeiten deutlich verbessert, lokale Versorgungsengpässe lindert und greifbare Kostensenkungen für die betroffenen Industrien bringt.

 

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Regierung

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