Am 29. Juni 2026 hat das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel eine Notifizierung (G/TBT/N/GBR/123) an das WTO-Komitee für technische Handelshemmnisse übermittelt, in der eine vorgeschlagene Änderung der Spielzeugsicherheitsverordnung von 2011 angekündigt wird, die die Verwendung von Kobalt in bestimmten Spielzeugkomponenten unter streng begrenzten Bedingungen erlauben würde.
Hintergrund
Kobalt wird derzeit gemäß den britischen CLP-Verordnungen (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) eingestuft und ist grundsätzlich in Spielzeugen verboten. Nach Überprüfung der relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Konsultation der Wissenschaftlichen Beratergruppe für chemische Sicherheit bei Non-Food- und Non-Medicinal-Konsumgütern (SAG-CS) kam das britische Amt für Produktsicherheit und -normen jedoch zu dem Schluss, dass das Risikoniveau von Kobalt in drei spezifischen Anwendungsszenarien innerhalb eines akzeptablen Bereichs liegt und dass derzeit keine geeigneten Alternativstoffe verfügbar sind.
Drei zulässige Verwendungen von Kobalt
- Als Verunreinigung in Nickel der in Spielzeugen und Spielzeugteilen aus Edelstahl enthalten ist
- In Spielzeugkomponenten, die für die elektrische Leitfähigkeit verwendet werden
- In Neodym-basierten Magneten (vorausgesetzt, die Magnete können nicht verschluckt oder eingeatmet werden)
Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am 28. August 2026. Interessierte Kreise können ihre Ansichten über die britische TBT-Anfragestelle unter tbtenquiriesuk@businessandtrade.gov.uk einreichen. Es wird erwartet, dass die geänderte Verordnung im September 2026 verabschiedet wird und am 8. März 2027 offiziell in Kraft tritt.

