UK REACH Übergangsregistrierungsfristverlängerungsverordnung offiziell veröffentlicht

23. July 2026
Vereinigtes Königreich
UK REACH
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Am 16. Juli 2026 veröffentlichte die britische Regierung offiziell die REACH-(Änderungs-)Verordnung (Nr. 2) 2026 (Gesetzesinstrument 2026 Nr. 849), die die endgültigen Fristen für die Überprüfung der Einhaltung der Chemikalienregistrierung und die Einreichung von Informationen auf 2029/2030/2031 verlängert. Die Verordnung tritt am 6. August 2026 in Kraft und gilt für England, Wales und Schottland. Die CIRS Group gibt auf der Grundlage des überarbeiteten Gesetzesinstruments die folgende Auslegung.

Hintergrund

Nach dem Brexit im Jahr 2020 führte das Vereinigte Königreich (GB – England, Schottland und Wales) auf der Grundlage der EU-REACH „UK REACH" ein, während Nordirland weiterhin die EU-REACH anwendet. Die ursprünglichen Übergangsregistrierungsfristen von UK REACH waren 2023/2025/2027; 2023 wurden sie aufgrund von Datenkostenstreitigkeiten gemeinsam um drei Jahre (auf 2026/2028/2030) verlängert. Die Regierung entwickelt ein „Alternatives Übergangsregistrierungsmodell (ATRm)", um die Kosten weiter zu senken, aber die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen. Da die erste Stichtag im Oktober 2026 weniger als zwei Jahre entfernt ist, hatten die Unternehmen nicht genügend Zeit zur Vorbereitung, was eine weitere Verlängerung erforderlich machte. Im Dezember 2025 veröffentlichte Defra einen Zusammenfassungsbericht zum Vorschlag zur „Verlängerung der UK-REACH-Übergangsregistrierungsfristen", der die endgültigen Fristen für die UK-REACH-Übergangsregistrierung weiter verschiebt.

Wesentliche Änderungen

Nach dem offiziellen Inkrafttreten der geänderten Verordnung (6. August 2026) gelten die folgenden Fristen für den Abschluss des Übergangsregistrierungsverfahrens:

Charge

Stofftyp

Ursprüngliche Frist

Neue Frist

Charge 1

Stoffe, die vor Inkrafttreten von UK REACH (31. Dezember 2020) auf der EU-SVHC-Liste aufgeführt waren;
CMR-Stoffe, die in einer Menge von ≥1 Tonne pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden;
Stoffe, die sehr giftig für Wasserorganismen sind und in einer Menge von ≥100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden;
Alle Stoffe, die in einer Menge von ≥1.000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden.

27. Oktober 2026

27. Oktober 2029

Charge 2

Stoffe, die vor der vorherigen Einreichungsfrist (Oktober 2029) auf der britischen SVHC-Liste aufgeführt waren;
Alle Stoffe, die in einer Menge von ≥100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden.

27. Oktober 2028

27. Oktober 2030

Charge 3

Alle Stoffe, die in einer Menge von ≥1 Tonne pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden

27. Oktober 2030

27. Oktober 2031

Darüber hinaus ändert die Verordnung Artikel 41(5) (Mindestprüfquote) und verlängert die Fristen für die Mindestprüfquote über alle drei Chargen hinweg:

Charge

Mindestprüfquote

Ursprüngliche Frist

Neue Frist

Charge 1

≥20%

27. Oktober 2027

27. Oktober 2030

Charge 2

≥20%

27. Oktober 2030

27. Oktober 2032

Charge 3

≥20%

27. Oktober 2035

27. Oktober 2036

ChemRadar Einblicke

Diese Änderung verlängert die Fristen für die Überprüfung der Einhaltung der Chemikalienregistrierung und gibt den Unternehmen mehr Zeit, die erforderlichen Informationen vorzubereiten und einzureichen. Obwohl die Gesamtfristen verlängert wurden, müssen Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial und hoher Tonnage weiterhin priorisiert werden. Branchen, die auf Chemikalienimporte und -verwendung angewiesen sind – wie Chemie, Pharma und Fertigung – müssen mit ihren Lieferketten zusammenarbeiten, die Kommunikation entlang der Lieferkette sicherstellen und sicherstellen, dass alle Phasen die UK-REACH-Anforderungen erfüllen, um das Risiko von Handelsunterbrechungen aufgrund unvollständiger Registrierungen zu verringern.

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Weitere Informationen

 

Gov.

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