Am 8. September 2026 veröffentlichte die Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) eine Mitteilung, in der bekannt gegeben wurde, dass gemäß Abschnitt 83 des Industrial Chemicals Act 2019 eine industrielle Chemikalie, für die ein Bewertungszertifikat ausgestellt wurde, in das Australian Inventory of Industrial Chemicals (AIIC) aufgenommen wurde, mit einem Datum der Aufnahme vom 4. September 2026.
Gelistete Substanz und definierter Bewertungsumfang
Bei dem diesmal in das AIIC aufgenommenen Stoff handelt es sich um 1-Propene, polymer with ethene, maleated, 2-[[2-hydroxy-3-(carbopolycyclyloxy)propyl]heteromonocyclyl]ethyl imide, bei dem es sich um den von AICIS genehmigten chemischen Namen (AACN) handelt. Der Stoff ist ein Polymer, und in der Mitteilung wird keine CAS-Nummer angegeben. Im Rahmen des definierten Bewertungsumfangs (Defined Scope of Assessment, DSA) wurde der Stoff für die Verwendung als Bestandteil von Schmierstoffadditivformulierungen und nach Neuformulierung für die Endverwendung in Schmierstoff- und Fettprodukten bewertet. Die in der Mitteilung dargelegten Eintragungsinformationen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
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Von AICIS genehmigter chemischer Name (AACN) |
1-Propene, polymer with ethene, maleated, 2-[[2-hydroxy-3-(carbopolycyclyloxy)propyl]heteromonocyclyl]ethyl imide |
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Definierter Bewertungsumfang |
Die Chemikalie wurde bewertet: - als Einfuhr nach Australien von bis zu 100 Tonnen/Jahr - als Einfuhr mit bis zu 20 % Konzentration als Bestandteil von Schmierstoffadditivformulierungen zur Neuformulierung in fertige Schmierstoffprodukte - als eingeführt oder neu formuliert mit bis zu 4 % Konzentration für die Endverwendung in Schmierstoff- und Fettprodukten, einschließlich Motor- und Maschinenölen - für die Verwendung durch industrielle Arbeitskräfte und Do-it-yourself-Nutzer (DIY) |
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Datum der Aufnahme |
4. September 2026 |
ChemRadar-Erkenntnisse
Für Unternehmen, die den Stoff und seine Formulierungen nach Australien exportieren oder ihn in Australien einführen, verdienen die folgenden Punkte Beachtung:
- Einführen im Einklang mit dem definierten Bewertungsumfang: Der Stoff wurde im AIIC gelistet. Andere Unternehmen, die denselben Stoff einführen möchten, müssen sicherstellen, dass die Einfuhr und Verwendung dem oben genannten definierten Bewertungsumfang entsprechen; nur so kann der Stoff unter der Kategorie „gelistet“ eingeführt und die entsprechenden Meldepflichten erfüllt werden;
- Gesonderte Genehmigung für Einfuhren außerhalb des Umfangs einholen: Wenn der Stoff auf eine Weise eingeführt werden soll, die über den definierten Bewertungsumfang hinausgeht (zum Beispiel jährliches Importvolumen von mehr als 100 Tonnen oder Verwendung für andere Zwecke), darf er nicht unter der Kategorie „gelistet“ eingeführt werden; Unternehmen müssen vorab die anderen anwendbaren Einfuhrkategorien bestätigen oder gesondert ein Bewertungszertifikat nach dem Gesetz beantragen;
- Neueste Inventarinformationen überprüfen: Es wird empfohlen, den neuesten Eintragungsstatus und die Eintragungsbedingungen des Stoffes über die AIIC-Suche zu überprüfen; Einfuhrregelungen sollten den offiziellen Informationen von AICIS unterliegen.
