ECHA: 80 % der Unternehmen schließen REACH-Dossier-Aktualisierungen ab; nicht konforme Fälle an Durchsetzungsbehörden verwiesen

14. September 2026
EU
REACH
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Anfang 2026 startete die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zwei gezielte Compliance-Prüfungsaktionen zu den Aktualisierungspflichten für REACH-Registrierungsdossiers. Die neuesten Zahlen zeigen, dass diese Aktionen bedeutende Ergebnisse erzielt haben: Vier von fünf Unternehmen haben die relevanten Dossieraktualisierungen abgeschlossen. Die CIRS Group gibt die folgende Orientierung zu den Aktualisierungspflichten für REACH-Dossiers.

Zwei Maßnahmen erzielen bedeutende Ergebnisse

Die erste Maßnahme konzentrierte sich auf gemeinsame Einreichungen, bei denen nach einem Wechsel des Lead-Registranten nicht rechtzeitig ein vollständiges gemeinsames Registrierungsdossier erstellt worden war. Derzeit haben 80 % der gemeinsamen Einreichungen, bei denen zuvor ein gemeinsames Registrierungsdossier fehlte, inzwischen das vollständige Datenpaket abgeschlossen, während weitere 8 % sich im Aktualisierungsprozess befinden.

Die zweite Maßnahme richtete sich auf Registrierungsdossiers, die die Anforderungen an die harmonisierte Einstufung gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) nicht erfüllten. Daten zeigen, dass 80 % der Registrierungen mit einer solchen Nichteinhaltung aktualisiert wurden.

Nächste Schritte

Die ECHA erklärte, dass der nächste Schritt die Nachverfolgung bei Registranten sein wird, die nicht auf die Aktualisierungsaufforderungen reagiert haben. Bemerkenswert ist, dass alle Fälle, in denen dem Dossier weiterhin harmonisierte Einstufungsinformationen fehlen, an die nationalen Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten verwiesen wurden. Das bedeutet, dass Unternehmen, die keine rechtzeitigen Korrekturen vorgenommen haben, mit Durchsetzungsuntersuchungen auf Ebene der Mitgliedstaaten und entsprechenden rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Aktualisierungspflichten für Dossiers

Die CIRS Group erinnert Unternehmen daran, dass die Aktualisierung von Dossiers eine fortlaufende Pflicht ist; der Erhalt einer Registrierungsnummer bedeutet nicht das Ende der Pflichten.

1. Zwei Situationen, die Aktualisierungen erfordern

  • Änderungen in Ihrer eigenen Situation: Änderungen der Kenntnisse über den Stoff oder seine Verwendungen, wie etwa eine Erhöhung des Tonnagebands, neue Verwendungen, Änderungen der Stoffzusammensetzung usw.
  • Erhalt offizieller Aufforderungen: Erhalt einer ECHA-Bewertungsentscheidung, die zusätzliche Informationen verlangt.

2. Externe Änderungen, die Aktualisierungen beeinflussen

  • Informationsanforderungen für die Chemikalienregistrierung unter REACH können sich ändern und sich auf Dossieraktualisierungen auswirken.
  • Die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) gefährlicher Stoffe wird jährlich durch die “Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP)” der Europäischen Kommission’s aktualisiert und sollte überwacht werden.

Überblick über die Fristen für Dossieraktualisierungen

Nach der Durchführungsverordnung der Kommission Verordnung (EU) 2020/1435, sind die Fristen für Dossieraktualisierungen, die den verschiedenen Arten von Änderungen entsprechen, wie folgt:

Änderung, die die Notwendigkeit einer Aktualisierung auslöst

Frist für die Einreichung der Aktualisierung

Ausgangspunkt für die Frist

Jede Änderung des Status des Registranten, z. B. Hersteller, Importeur oder Hersteller von Erzeugnissen, oder seiner Identität, z. B. Name oder Anschrift.

3 Monate

Gerechnet ab dem Tag, an dem die jeweilige Änderung wirksam wird.

Jede Änderung der Zusammensetzung des Stoffs.

3 Monate

Gerechnet ab dem Datum, an dem die Herstellung oder der Import mit der geänderten Stoffzusammensetzung beginnt.

Änderungen der jährlichen oder Gesamtmengen, die vom Registranten hergestellt oder eingeführt werden.

3 Monate/6 Monate (bei Testvorschlägen)

Wenn keine neuen Daten generiert werden müssen, haben Sie 3 Monate Zeit, um ein aktualisiertes Dossier einzureichen. Die Frist wird ab dem Datum berechnet, an dem das höhere Tonnageband erreicht wurde.

Müssen neue Daten generiert werden und fällt die Registrierung unter Anhang VII oder VIII der REACH-Verordnung, haben Sie 3 Monate Zeit, um Verhandlungen mit einem Testlabor aufzunehmen, um die fehlenden Daten zu generieren.

Fallen die Informationsanforderungen unter Anhang IX oder X der REACH-Verordnung, haben Sie 6 Monate Zeit, um die Registrierung zu aktualisieren und die Testvorschläge für die fehlenden Daten aufzunehmen; die Frist wird ab dem Datum berechnet, an dem Sie feststellen, dass einer oder mehrere der in diesen Anhängen aufgeführten Tests durchgeführt werden müssen.

Neue identifizierte Verwendungen und neue Verwendungen, von denen abgeraten wird, für die der Stoff hergestellt oder eingeführt wird.

3 Monate

Bei einer neuen identifizierten Verwendung wird die Frist ab dem Datum berechnet, an dem Sie alle für die Durchführung der Risikobewertung erforderlichen Informationen erhalten.

Bei einer neuen Verwendung, von der abgeraten wird, wird sie ab dem Datum berechnet, an dem Ihnen die Informationen über die mit dieser Verwendung verbundenen Risiken vorliegen.

Neue Kenntnisse über die Risiken des Stoffs für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass der Registrant sie erlangt hat und die zu Änderungen im Sicherheitsdatenblatt (SDS) oder im Stoffsicherheitsbericht (CSR) führen.

6 Monate

Gerechnet ab dem Datum, an dem Sie von den betreffenden neuen Kenntnissen Kenntnis erlangen oder vernünftigerweise davon ausgehen können, dass Sie sie erlangt haben.

Jede Änderung der Einstufung und Kennzeichnung des Stoffs.

  • 6 Monate (für Selbsteinstufung)
  • Bei Hinzufügung, Änderung oder Löschung der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung muss die Aktualisierung spätestens zu dem Datum erfolgen, ab dem die Änderung gelten soll.

Bei einer neuen oder geänderten Selbsteinstufung wird die Frist ab dem Datum berechnet, an dem die Entscheidung zur Änderung der Einstufung und Kennzeichnung des Stoffs getroffen wird.

Jede Aktualisierung oder Änderung des CSR oder der Leitlinien für die sichere Verwendung.

12 Monate

Gerechnet ab dem Datum, an dem die Notwendigkeit festgestellt wird, den CSR oder die Leitlinien für die sichere Verwendung zu aktualisieren oder zu ändern.

Der Registrant stellt fest, dass ein in Anhang IX oder Anhang X aufgeführter Test durchgeführt werden muss; in diesen Fällen muss ein Testvorschlag eingereicht werden.

6 Monate/12 Monate

6 Monate, gerechnet ab dem Datum, an dem der Registrant feststellt, dass einer oder mehrere der in Anhang IX oder Anhang X der REACH-Verordnung aufgeführten Tests durchgeführt werden müssen.

Wenn der ausgearbeitete Testvorschlag eine Stoffgruppe betrifft, muss das Dossier spätestens 12 Monate nach dem Datum bei der ECHA eingereicht werden, an dem der Registrant oder die Registranten feststellen, dass einer oder mehrere der in Anhang IX oder Anhang X der REACH-Verordnung aufgeführten Tests durchgeführt werden müssen.

Jede Änderung des Zugriffs, der auf Informationen in der Registrierung gewährt wird.

3 Monate

Gerechnet ab dem Datum, an dem die Änderung eingetreten ist.

Weitere Beispiele, die eine Aktualisierung erfordern (z. B. Fälle, in denen die Aktualisierung weitere Tests erfordert, Aktualisierungen infolge einer Aktualisierung der REACH-Anhänge, Aktualisierungen innerhalb einer gemeinsamen Einreichung), und eine Erläuterung, wie die Frist berechnet wird, wenn mehrere Aktualisierungen erforderlich sind, sind in der ‘Leitlinie zur Registrierung’ erläutert.

CIRS-Dienstleistungen

  • EU-REACH-Dienstleistungen für den einzigen Vertreter (Only Representative, OR)
  • EU-REACH-Anfragedienstleistungen
  • EU-REACH-Registrierungsdienstleistungen
  • EU-REACH-Dienstleistungen für den Lead-Registranten (LR)
  • Compliance-Antwort auf die Dossierbewertung des Lead-Registranten
  • Konsortiumsmanagement
  • Compliance-Antwort auf die Dossierbewertung gemeinsamer Registranten
  • Dienstleistungen zur Datenlückenanalyse
  • Dienstleistungen zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR)
  • Dienstleistungen zur Erstellung erweiterter Sicherheitsdatenblätter (eSDS)
  • Dienstleistungen der REACH-Compliance-Management-Plattform für die Lieferkette
  • SVHC-Benachrichtigungsdienste
  • Dienstleistungen für Genehmigungsanträge
  • PPORD-Benachrichtigungsdienste
  • Dienstleistungen zur Erstellung von Freistellungsbescheinigungen

 

Weitere Informationen

ECHA

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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