Großbritannien schlägt Überarbeitung der verbindlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften für 20 gefährliche Chemikalien vor

11. August 2026
Vereinigtes Königreich
Gefährliche Chemikalien
Classification & Labelling
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Am 7. August 2026 hat das Vereinigte Königreich eine Notifikation (G/TBT/N/GBR/125) an das WTO-Komitee für technische Handelshemmnisse übermittelt, mit der Änderungen an der verbindlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsliste für Großbritannien (GB MCL-Liste) angekündigt werden. Die Überarbeitung würde neue oder aktualisierte verbindliche Einstufungs- und Kennzeichnungsanforderungen für 20 chemische Stoffe einführen, darunter Bisphenol F, Tebuconazol, Teebaumöl und Eugenol. Die CIRS Group bietet auf der Grundlage des Inhalts der Notifikation die folgende Analyse an.

Hauptinhalt

Die 20 Stoffe, die für eine Aufnahme oder Überarbeitung vorgeschlagen wurden, umfassen mehrere Gefahrenkategorien, darunter Reproduktionstoxizität, Karzinogenität, akute Toxizität, Hautverätzung und Gewässertoxizität. Darunter werden Bisphenol F, Tebuconazol, 2-Pyrrolidon, Ulexit und natürliches Borax (Natriumtetraborat-Pentahydrat) als reproduktionstoxisch Kategorie 1B eingestuft; drei Ethane-1,2-diylbis(tetraphosphonat)-Salze (Calcium-Natrium-, Kalium- und Natriumsalze) werden als karzinogen Kategorie 1B eingestuft.

Darüber hinaus werden Stoffe wie Bronopol und Thymol, die mehrere Gefahren wie akute Toxizität, Hautverätzung/Augenschädigung und Gewässertoxizität aufweisen, mit dem Signalwort „Gefahr" versehen; Melaleuca Alternifolia Extrakt (Teebaumöl) unterliegt aufgrund seiner Entzündbarkeit, Aspirationsgefahr und Gewässertoxizität ebenfalls strengen Kennzeichnungsanforderungen.

Die spezifischen Einstufungsvorschläge für alle 20 Stoffe können über den folgenden Link eingesehen werden: https://members.wto.org/crnattachments/2026/TBT/GBR/26_04115_00_e.pdf

Verpflichtungen bei Aufnahme in die GB MCL-Liste

  • Für Stoffe, die in der GB MCL-Liste aufgeführt sind, müssen die in der Liste festgelegten verbindlichen Einstufungen und Kennzeichnungen angewendet werden;
  • Für Gemische, die Stoffe aus der GB MCL-Liste enthalten, müssen die verbindlichen Einstufungskriterien im Berechnungsverfahren verwendet werden – es sei denn, es liegen zuverlässige wissenschaftliche Daten über das Gemisch selbst vor, die eine direkte Einstufung des Gemischs ohne Rückgriff auf Informationen über seine Bestandteile ermöglichen.

Interessengruppen können bis zum 6. Oktober 2026 Stellungnahmen einreichen. Es wird erwartet, dass die Verordnung im ersten Quartal 2027 formell angenommen wird; danach können Unternehmen die neuen Standards freiwillig anwenden; die vollständige verbindliche Durchsetzung wird im dritten Quartal 2028 in Kraft treten.

ChemRadar Einblicke

Unternehmen, die Beschichtungen, Pestizide, chemische Alltagsprodukte, Kunststoffadditive und ätherische Öle nach Großbritannien exportieren, sollten die Aktualisierungen von Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblättern aufmerksam verfolgen. Exportprodukte, die diese 20 Stoffe betreffen, müssen vor dem dritten Quartal 2028 die Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter (SDS) und Kennzeichnungen abschließen, um die Einhaltung der neuen H-Sätze (z. B. H360F/H360FD für Reproduktionstoxizität, H350 für Karzinogenität usw.) und Piktogrammanforderungen sicherzustellen.

Die ChemRadar-Plattform der CIRS Group hat die GB-MCL-Listendaten synchron aktualisiert. Unternehmen können über unsere Website mithilfe von chemischen Stoffnamen oder CAS-Nummern kostenlos suchen. 

CIRS-Dienstleistungen

  • Dienstleistungen als Alleinvertreter (OR) im Vereinigten Königreich
  • Beratungsdienstleistungen zu Bestandsschutzklauseln
  • UK-REACH-Notifizierungsdienste (DUIN)
  • Vollregistrierungsdienste für UK REACH im Vereinigten Königreich
  • Beratungsdienstleistungen zur Einhaltung chemischer Vorschriften im Vereinigten Königreich

 

Weitere Informationen

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Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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