Die EU Liste der zugelassenen bioziden Wirkstoffe (BPR) ist ein offizielles Register, das von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) geführt wird. Sie dient der Regulierung der Verwendung von Wirkstoffen in Biozidprodukten, der Standardisierung des Marktes durch die Erstellung einer Liste von Wirkstoffen und der Gewährleistung der Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte.
Die Liste umfasst über 940 biozide Wirkstoffe, die von der Europäischen Union zugelassen wurden. Sie wird regelmäßig von der Europäischen Kommission aktualisiert, deckt eine breite Palette chemischer Kategorien ab und umfasst 22 Produkttypen (PTs), darunter PT18 (Insektizide), PT8 (Holzschutzmittel), PT14 (Rodentizide), PT19 (Abwehrmittel) und so weiter. Jeder Wirkstoff enthält eine EG-/Listen-Nummer, eine CAS-Nummer und einen Produkttyp.
Wirkstoff (AS): Bezieht sich auf eine chemische Substanz, die die Fähigkeit besitzt, schädliche Organismen (wie Bakterien, Viren, Pilze und Schädlinge) abzutöten, zu hemmen oder zu kontrollieren.
Kategorien von Wirkstoffen:
- Bestehende Wirkstoffe: Substanzen, die vor dem 14. Mai 2000 als biozide Wirkstoffe auf dem Markt der Europäischen Union waren.
- Neue Wirkstoffe: Substanzen, die nach dem 14. Mai 2000 als biozide Wirkstoffe auf dem Markt der Europäischen Union eingeführt wurden.
Regulatorische Anforderungen
Die Biozidprodukte-Verordnung (BPR) der Europäischen Union trat am 1. September 2013 in Kraft. Die BPR verlangt, dass alle Biozidprodukte und ihre Wirkstoffe von der ECHA bewertet und in die Liste der zugelassenen Wirkstoffe oder die Liste qualifizierter Lieferanten (Artikel-95-Liste) aufgenommen werden müssen, um in Biozidprodukten verwendet zu werden. Artikel 95 schreibt ausdrücklich vor, dass ab dem 1. September 2015 alle in der Europäischen Union verkauften Biozidprodukte ihre Wirkstofflieferanten in der von der ECHA veröffentlichten "Liste qualifizierter Lieferanten" aufgeführt haben müssen.
Biozidprodukte, die nur Wirkstoffe aus der EU Liste der zugelassenen bioziden Wirkstoffe (BPR) sind berechtigt, eine EU-Zulassung zu beantragen und den EU-Markt zu betreten. Die Liste wird regelmäßig auf Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen und regulatorischer Anforderungen aktualisiert. Neue Substanzen müssen strenge Bewertungen durchlaufen, einschließlich Toxizität, Umweltgefahren und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Beispielsweise können bestimmte Substanzen aufgrund von Umwelt- oder Gesundheitsrisiken eingeschränkt oder entfernt werden.
Unternehmen, die planen, relevante Produkte in die EU zu exportieren, müssen regulatorische Aktualisierungen und Änderungen kontinuierlich überwachen, um Compliance-Risiken zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wirkstoffe in ihren Produkten den Anforderungen der BPR-Liste entsprechen.
Regulierungsbehörden
► Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Wie erhält man die Liste?
- Klicken Sie hier um im neuesten Inventar zu suchen
- Die Liste ist hier verfügbar:
https://echa.europa.eu/registry-of-svhc-intentions - Sie können CIRS kontaktieren, um die neueste SVHC-Liste (Excel-Format) zu erwerben
Unsere Dienstleistungen
- Erstellung maßgeschneiderter Formulare für Unternehmen zu Stoffverwendungen und Expositionen;
- Bereitstellung von Leitfäden für Unternehmen und EU-Importeure zum Ausfüllen der Formulare;
- Klassifizierung und Erfassung von Stoffverwendungen und Expositionen;
- Analyse und standardisierte Verwaltung von Stoffverwendungen und Expositionen;
- Bewertung physikalisch-chemischer Gefahren;
- Bewertung der gesundheitlichen Gefahren von Stoffen;
- Bewertung der Umweltgefahren;
- PBT- und vBvP-Bewertung;
- Erstellung von Chemical Safety Reports (CSR).
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