ECHA gibt Zulassungsempfehlungen für mehrere biozide Wirkstoffe heraus

16. July 2024
EU
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Am 5. Juni 2024 veröffentlichte der EU-Biozidprodukteausschuss vier neue Stellungnahmen zu Wirkstoffen und sieben Entscheidungen zur Unionserlaubnis aus seiner Sitzung im Mai. Details sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.

Vier Empfehlungen

Wirkstoffname ProdukttypPT Beschreibung Stellungnahme
Medetomidin PT21(Antifouling-Produkte) Zur Steuerung des Wachstums und der Anhaftung biologischer Schadstoffe wie Mikroorganismen und größerer Pflanzen- oder Tierarten an Schiffen, Aquakulturanlagen oder anderen Wasserstrukturen. Erneuerung nicht unterstützen
Dinotefuran PT18(Insektizide, Akarizide und Produkte zur Bekämpfung anderer Arthropoden) Zur Bekämpfung von Arthropoden wie Insekten, Spinnen und Krebstieren durch andere Mittel als Repellentien oder Lockstoffe. Erneuerung unterstützen
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (CIT) PT6(Konservierungsmittel für Produkte während der Lagerung) Zur Verlängerung der Haltbarkeit von Nicht-Lebensmitteln durch Verhinderung mikrobieller Verderbnis. Ebenfalls als Konservierungsmittel für die Lagerung oder Verwendung von Rodentiziden, Insektiziden oder anderen Ködern. Zulassung nicht unterstützen
Polymeres Betain PT8(Holzschutzmittel) Zur Konservierung von Holz, einschließlich Sägewerks-Holz oder Holzprodukten, durch Verhinderung von Schäden durch biologische Organismen, einschließlich Insekten. Dies umfasst sowohl vorbeugende als auch heilende Behandlungen. Zulassung unterstützen

Sieben Zulassungsentscheidungen

Wirkstoffname ProdukttypPT Beschreibung Stellungnahme
propan-2-ol PT2(Desinfektionsmittel und Algizide, die nicht für die direkte Anwendung an Menschen oder Tieren bestimmt sind) Hauptsächlich zur Desinfektion von Oberflächen ohne Lebensmittelkontakt, ist dieses Produkt ideal für Schwimmbäder, Klimaanlagen und öffentliche Bereiche. Es desinfiziert auch Luft, nicht trinkbares Wasser und Abwasser und wirkt als Algizid für Pools und Aquarien. Es kann auch Textilien und Farben zugesetzt werden. Unterstützen
propan-1-o
propan-2-ol PT1(Menschliche Hygiene) Für die persönliche Hygiene wird dieses Desinfektionsmittel direkt auf Haut oder Kopfhaut aufgetragen, um diese Bereiche zu desinfizieren. Unterstützen

Margosa-Extrakt aus kaltgepresstem Öl der

Kerne von Azadirachta Indica, extrahiert mit überkritischem Kohlendioxid
PT19(Repellentien und Lockstoffe) Dieses Produkt kontrolliert schädliche Organismen, einschließlich Wirbelloser und Wirbeltiere, und bietet direkten sanitären Schutz für Menschen und Tiere sowie indirekten Schutz für deren Umwelt. Unterstützen

Glutaral (Glutaraldehyd); Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-

methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1)
PT6(Konservierungsmittel für Produkte während der Lagerung) Wird als Konservierungsmittel für Nicht-Lebensmittelprodukte verwendet und verlängert die Haltbarkeit durch Verhinderung mikrobiellen Verderbs. Es ist auch wirksam zur Konservierung von Rodentiziden, Insektiziden und Ködern. Unterstützen
PT11(Konservierungsmittel für flüssige Kühl- und Verarbeitungssysteme) In Kühl- und Verarbeitungssystemen kontrolliert dieser Wirkstoff Mikroorganismen, Algen und Muscheln und gewährleistet die Sauberkeit und Sicherheit von Wasser und Flüssigkeiten.
PT12(Schleimbekämpfungsmittel) In industriellen Prozessen verhindert es Schleimbildung auf Materialien, Ausrüstungen und Strukturen wie Holz, Zellstoff und in Sandschichten bei der Ölförderung.

Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol

3-on und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1)
PT4(Lebensmittel- und Futtermittelbereich) Desinfiziert Ausrüstungen, Behälter, Utensilien, Oberflächen oder Rohrleitungen, die in der Herstellung, dem Transport, der Lagerung oder dem Verbrauch von Lebens- und Futtermitteln, einschließlich Trinkwasser, verwendet werden. Behandelt auch Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Unterstützen
PT11(Konservierungsmittel für flüssige Kühl- und Verarbeitungssysteme) Hält Wasser und andere Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen sauber, indem es schädliche Mikroorganismen, Algen und Muscheln kontrolliert.
PT12(Schleimbekämpfungsmittel) Verhindert oder steuert Schleimbildung in industriellen Prozessen auf Materialien, Ausrüstungen und Strukturen wie Holz, Zellstoff und poröse Sandschichten bei der Ölförderung.
Peressigsäure PT2(Desinfektionsmittel und Algizide, die nicht für die direkte Anwendung an Menschen oder Tieren bestimmt sind) Desinfiziert Oberflächen ohne Lebensmittelkontakt wie Schwimmbäder, Klimaanlagen und öffentliche Bereiche. Behandelt auch Luft, nicht trinkbares Wasser, Abwasser und wirkt als Algizid in Pools und Aquarien. Kann Textilien und Farben zugesetzt werden. Unterstützen
PT3(Veterinärhygiene) Für die Veterinärhygiene umfasst die Produktlinie verschiedene Desinfektionsmittel sowie antibakterielle Seifen und Reinigungsmittel. Diese werden auch zur Desinfektion von Tierunterkünften und bei Transport berührten Gegenständen verwendet.
PT4(Lebensmittel- und Futtermittelbereich) Desinfiziert Ausrüstungen, Behälter, Utensilien, Oberflächen oder Rohrleitungen, die in der Herstellung, dem Transport, der Lagerung oder dem Verbrauch von Lebens- und Futtermitteln, einschließlich Trinkwasser, verwendet werden. Behandelt auch Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Wasserstoffperoxid PT4(Lebensmittel- und Futtermittelbereich) Desinfiziert Ausrüstungen, Behälter, Utensilien, Oberflächen oder Rohrleitungen, die in der Herstellung, dem Transport, der Lagerung oder dem Verbrauch von Lebens- und Futtermitteln, einschließlich Trinkwasser, verwendet werden. Behandelt auch Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Nicht unterstützen

Im Rahmen der EU-Biozidprodukteverordnung ist die Entscheidungsfindung von zentraler Bedeutung. Der Vorsitzende des Biozidprodukteausschusses (BPC) betont die Wichtigkeit umfassender Daten zu Wirkstoffen. Unzureichende Daten können zur Nichtzulassung oder zum Entfernen von Stoffen vom EU-Markt führen. Nachfolgend eine Übersicht über diesen Regulierungsprozess.

1. BPC-Wirkstoffbewertung

(1) Einreichung von Wirkstoffdaten: Unternehmen müssen umfangreiche wissenschaftliche Daten zu den Wirkstoffen in ihren Biozidprodukten bereitstellen, mit Fokus auf Sicherheit, Wirksamkeit und Umweltauswirkungen.
(2) Bewertungsergebnis: Der Biozidprodukteausschuss (BPC) prüft diese Daten über 270 Tage und übermittelt seine Empfehlungen an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten zur Entscheidungsfindung.

2. Entscheidungen der EU-Kommission

Wenn die Europäische Kommission einen Stoff als Wirkstoff bezeichnet, erteilt sie eine Zulassung für bis zu zehn Jahre. Stoffe, die vor dem 14. Mai 2000 vermarktet wurden und mit neuen Kriterien neu bewertet werden, gelten ebenfalls als vorhandene Wirkstoffe.

Darüber hinaus können Stoffe, die als potenziell schädlich für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt eingestuft werden, für einen Ersatz identifiziert und schrittweise durch sicherere Alternativen ersetzt werden.

3. Öffentliches Feedback

Nach Expertenberatung und Einreichungen der Industrie wird die Europäische Kommission die Vorschriften zur Verwendung von Wirkstoffen überarbeiten. Wenn ein Wirkstoff für einen Ersatz gekennzeichnet wird, initiiert die ECHA eine öffentliche Konsultation, um Informationen einschließlich Alternativen zu sammeln.

4. Zulassung und Genehmigung alternativer Kandidaten

Wirkstoffe, die für einen Ersatz identifiziert wurden, erhalten eine Zulassung, die auf sieben Jahre begrenzt ist. Erfüllen sie Ausschlusskriterien, ist die Zulassung auf fünf Jahre begrenzt.

5. Marktentwicklungen

Hersteller und Lieferanten müssen ihre Produkte aktualisieren, um diesen neuen Standards zu entsprechen und sicherzustellen, dass alle Biozidprodukte den Marktanforderungen genügen.

 

Weitere Informationen 

ECHA

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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