Im Oktober 2024 erinnerte das Europäische Giftinformationszentrum (PCN) die Unternehmen daran, dass der Übergangszeitraum (Januar-Dezember 2024) endet. Nach dem 31. Dezember 2024 müssen alle Meldungen zu gefährlichen Gemischen den CLP-Vorschriften entsprechen. Unternehmen müssen neue Meldungen gemäß Anhang VIII einreichen und eine eindeutige Formulierungskennung (UFI) auf Produktetiketten anbringen, um Sicherheit und Transparenz zu erhöhen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt die Nutzung ihres Einreichungsportals für standardisierte Meldungen.
Schritte zur Einhaltung der PCN-Anforderungen:
1. Meldepflichten
- Wer muss melden: EU-ansässige Importeure und nachgeschaltete Anwender gefährlicher Gemische. Ausnahmen gelten für Hersteller und Händler reiner Stoffe; Nicht-EU-Lieferanten können keine EU-verantwortlichen Personen ersetzen.
- Meldeumfang: Alle Gemische mit Gesundheits- oder physikalischen Gefahren, einschließlich Biozide und Pflanzenschutzmittel. Artikel benötigen möglicherweise spezifische Bewertungen.
- Ausnahmen: Gemische, die nur für Umweltgefahren klassifiziert sind, radioaktive Stoffe, unter Zollkontrolle, für Forschung & Entwicklung, Arzneimittel, Kosmetika, Medizinprodukte, Lebensmittel, Futtermittel, Druckgase und Explosivstoffe.
2. Vorbereitung der Informationen
- Angaben zum Einreicher: Firmenname, Adresse, Kontakt, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Produktdetails: Zielmarkt, Name, Anwendung, nachgeschaltete Verwendung, Verpackung.
- Gemischdetails: Name, Zustand, Farbe, pH-Wert, Zusammensetzung, Einstufung, Kennzeichnung, Toxikologie.
- UFI: Erzeugung unter Verwendung der Umsatzsteuer-ID des Unternehmens und der Formulierungsnummer des Gemischs, zur Anzeige auf Etiketten.
3. UFI-Erstellung und Kennzeichnung
Erstellen Sie die UFI mit dem Online-Tool der ECHA und stellen Sie sicher, dass sie auf dem Etikett angebracht ist.
4. Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter
Passen Sie die Sicherheitsdatenblätter an, um die genaue Formel und toxikologische Daten gemäß den PCN-Anforderungen widerzuspiegeln.
5. Einreichung des Dossiers
Bereiten Sie das Meldedossier im IUCLID-Format vor und reichen Sie es über das Portal der ECHA ein.
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