Die REACH-Verordnung der Ukraine tritt 2025 in Kraft

25. November 2024
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Die REACH-Verordnung der Ukraine tritt offiziell am 23. Januar 2025 in Kraft.

Eröffnung der Vorregistrierung und Fristen für die Registrierung

Vorregistrierungszeitraum: 26. Januar 2025 - 26. Januar 2026

Die offizielle Registrierungsfrist ist in drei Phasen unterteilt, basierend auf der Tonnage und dem Gefahrenlevel der Stoffe:

  • 1. Oktober 2026: Stoffe, die mit 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt werden, CMR-Stoffe (Kategorie 1A und 1B) mit 1 Tonne/Jahr, und sehr giftige Stoffe für Wasserorganismen (Kategorie H400/H410) mit 100 Tonnen/Jahr.
  • 1. Juni 2028: Stoffe, die mit 100-1000 Tonnen/Jahr hergestellt oder importiert werden.
  • 1. März 2030: Stoffe, die mit 1-100 Tonnen/Jahr hergestellt oder importiert werden.

Die Umsetzung der ukrainischen REACH-Verordnung stellt einen wichtigen Schritt für die Ukraine dar, um sich an die EU-Chemikaliensicherheitsstandards anzupassen, und bringt zugleich neue Compliance-Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Firmen müssen die regulatorischen Entwicklungen genau verfolgen, proaktive Maßnahmen ergreifen und sicherstellen, dass die Registrierung innerhalb der vorgegebenen Fristen abgeschlossen wird, um ihre Handelsaktivitäten auf dem ukrainischen Markt aufrechtzuerhalten.

Antragsteller

  • Importeure
  • Hersteller
  • Alleinvertreter (OR): Nicht-ukrainische Hersteller können einen Alleinvertreter innerhalb der Ukraine ernennen, um Vorregistrierungs- und Registrierungsaufgaben gemäß der ukrainischen REACH durchzuführen.

(Stoffe zur) Vorregistrierung

Stoffe, die mit einem Volumen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden

Im Gegensatz zur EU-REACH unterscheidet die ukrainische REACH-Verordnung bei der Vorregistrierung nicht zwischen neuen und bestehenden Stoffen. Alle Stoffe über 1 t/a sind vorregistrierungsfähig.

Vorregistrierungsprozess

Hersteller, Importeure oder Alleinvertreter müssen einen chemischen Vorregistrierungsantrag über das ukrainische nationale Online-Portal einreichen.

Vorregistrierungsinformationen

  • Der Antrag muss Identifikations- und Kontaktinformationen des Herstellers, Importeurs oder Alleinvertreters enthalten.
  • Chemische Identifikationsinformationen müssen bereitgestellt werden, einschließlich Name, CAS-Nummer, Summenformel und Strukturformel.

Obwohl die ukrainische REACH-Verordnung offiziell angekündigt wurde, sind die entsprechenden unterstützenden Leitfadendokumente noch nicht veröffentlicht. Wir haben von zuständigen Stellen erfahren, dass es derzeit kein System wie REACH-IT unter der ukrainischen REACH gibt und die Vorregistrierung per E-Mail an die offiziellen Behörden eingereicht werden kann. Die Vorregistrierung ist der kostengünstigste und bequemste Weg für Unternehmen, in den ukrainischen Markt einzutreten. Die CIRS-Gruppe erinnert Unternehmen daran, so bald wie möglich eine Liste der chemischen Produkte und Exportvolumina für den ukrainischen Markt zu erstellen. Wenn diese 1 t/a überschreiten, können sie eine Liste vorbereiten und ab dem 26. Januar nächsten Jahres mit der Einreichung der Vorregistrierungen beginnen. Je nach Marktnachfrage sollte überlegt werden, ob eine formelle Registrierung durchgeführt wird. Die CIRS-Gruppe kann regulatorische Beratung, Schulungen sowie nachfolgende Dienste als Alleinvertreter und chemische Vorregistrierung unter der ukrainischen REACH anbieten.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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