Peruanische Regierung erlässt PCB-Verbot: Vollständige Beseitigung der Polychlorierten Biphenyle-Kontamination bis 2028

29. October 2025
Chemische Beschränkung
Favorit
Teilen
Entdecken Sie exklusive Inhalte und Vorteile? Melden Sie sich noch heute kostenlos an!

Am 14. September 2025 erließ die peruanische Regierung Hochrangiges Dekret Nr. 018-2025-SA, das die Technischen Vorschriften für das Gesundheits- und Umweltmanagement von Polychlorierten Biphenylen (PCBs) genehmigt. Das Dekret verpflichtet alle inländischen Unternehmen und Institutionen, die PCB-Kontamination innerhalb von drei Jahren zu beseitigen, wobei Verstöße mit Geldstrafen von bis zu 100 Steuereinheiten (ca. S/460.000 oder USD 120.000) geahndet werden.

Hintergrund

Polychlorierte Biphenyle (PCBs), die häufig in elektrischen Geräten wie Transformatoren und Kondensatoren verwendet werden, sind hochgradig krebserregend und können sich jahrzehntelang im menschlichen Körper anreichern. Nach den neuen Vorschriften gilt jede Ausrüstung oder Abfall mit PCB-Konzentrationen ≥50 ppm in Flüssigkeiten oder ≥10 μg/100 cm² auf nicht porösen Oberflächen als "kontaminiert" und muss bis zum 31. Dezember 2028 einer "umweltgerechten Beseitigung" unterzogen werden. Zugelassene Methoden umfassen die Hochtemperaturverbrennung oder chemische Entchlorierung zur Gewährleistung einer irreversiblen Zerstörung. Verdünnung oder einfache Deponierung sind streng verboten.

Pflichten für PCB-Inhaber

1. Erstellung eines PCB-Inventars

  • Alle PCB-haltigen Geräte, Lagerbestände und Abfälle erfassen.
  • Tests mit standardisierten Methoden durchführen (z. B. EPA, ASTM).
  • Erste Berichte bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.
  • Inventar jährlich bis zum 31. März aktualisieren.

2. Entwicklung und Umsetzung eines PCB-Umweltmanagementplans (PGAPCB)

  • Plan innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Dekrets einreichen.
  • PCB-Beseitigung bis zum 31. Dezember 2028 abschließen.
  • Fortschritte jährlich melden.

3. Kennzeichnung und Lagerung

  • Alle PCB-haltigen Gegenstände müssen mit Konzentrationswerten und Testdaten gekennzeichnet sein.
  • Lagerstätten müssen auslaufsicher, feuerbeständig und kontaminationsresistent sein und sich fern von sensiblen Bereichen befinden.

4. Transport

  • Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften (z. B. UN Global Harmonisiertes System, MTC-Anforderungen).

Wesentliche Beschränkungen

  • Priorisierung der umweltgerechten Beseitigung (z. B. Hochtemperaturverbrennung, chemische Entchlorierung).
  • Verbot der Verdünnung von PCBs zur Konzentrationsminderung.
  • Wiederherstellbare Beseitigung: Nachbehandelte PCB-Konzentrationen müssen unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
  • Nicht wiederherstellbare Beseitigung: Methoden wie Verbrennung müssen eine Zerstörungseffizienz von 99,9 % erreichen.
  • Exportbeschränkungen: PCB-Exporte sind nur erlaubt, wenn eine inländische Behandlung unmöglich ist und die Basler Konvention eingehalten wird.
  • Importverbot für PCB-haltige Produkte (außer mit Gesundheitsgenehmigung).
  • Verbot der Übertragung von PCB-Lagerbeständen oder Abfällen mit hoher Konzentration.

Zeitplan

Punkt

Frist

Erstes PCB-Inventar einreichen

31. Dezember 2025

PGAPCB einreichen

Innerhalb von 12 Monaten nach Erlass der Vorschrift

Abschluss der PCB-Beseitigung

31. Dezember 2028

Jährlicher Fortschrittsbericht

31. März jedes Jahres

 

Weitere Informationen

Regierung

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in