Am 14. September 2025 erließ die peruanische Regierung Hochrangiges Dekret Nr. 018-2025-SA, das die Technischen Vorschriften für das Gesundheits- und Umweltmanagement von Polychlorierten Biphenylen (PCBs) genehmigt. Das Dekret verpflichtet alle inländischen Unternehmen und Institutionen, die PCB-Kontamination innerhalb von drei Jahren zu beseitigen, wobei Verstöße mit Geldstrafen von bis zu 100 Steuereinheiten (ca. S/460.000 oder USD 120.000) geahndet werden.
Hintergrund
Polychlorierte Biphenyle (PCBs), die häufig in elektrischen Geräten wie Transformatoren und Kondensatoren verwendet werden, sind hochgradig krebserregend und können sich jahrzehntelang im menschlichen Körper anreichern. Nach den neuen Vorschriften gilt jede Ausrüstung oder Abfall mit PCB-Konzentrationen ≥50 ppm in Flüssigkeiten oder ≥10 μg/100 cm² auf nicht porösen Oberflächen als "kontaminiert" und muss bis zum 31. Dezember 2028 einer "umweltgerechten Beseitigung" unterzogen werden. Zugelassene Methoden umfassen die Hochtemperaturverbrennung oder chemische Entchlorierung zur Gewährleistung einer irreversiblen Zerstörung. Verdünnung oder einfache Deponierung sind streng verboten.
Pflichten für PCB-Inhaber
1. Erstellung eines PCB-Inventars
- Alle PCB-haltigen Geräte, Lagerbestände und Abfälle erfassen.
- Tests mit standardisierten Methoden durchführen (z. B. EPA, ASTM).
- Erste Berichte bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.
- Inventar jährlich bis zum 31. März aktualisieren.
2. Entwicklung und Umsetzung eines PCB-Umweltmanagementplans (PGAPCB)
- Plan innerhalb von 12 Monaten nach Erlass des Dekrets einreichen.
- PCB-Beseitigung bis zum 31. Dezember 2028 abschließen.
- Fortschritte jährlich melden.
3. Kennzeichnung und Lagerung
- Alle PCB-haltigen Gegenstände müssen mit Konzentrationswerten und Testdaten gekennzeichnet sein.
- Lagerstätten müssen auslaufsicher, feuerbeständig und kontaminationsresistent sein und sich fern von sensiblen Bereichen befinden.
4. Transport
- Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften (z. B. UN Global Harmonisiertes System, MTC-Anforderungen).
Wesentliche Beschränkungen
- Priorisierung der umweltgerechten Beseitigung (z. B. Hochtemperaturverbrennung, chemische Entchlorierung).
- Verbot der Verdünnung von PCBs zur Konzentrationsminderung.
- Wiederherstellbare Beseitigung: Nachbehandelte PCB-Konzentrationen müssen unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
- Nicht wiederherstellbare Beseitigung: Methoden wie Verbrennung müssen eine Zerstörungseffizienz von 99,9 % erreichen.
- Exportbeschränkungen: PCB-Exporte sind nur erlaubt, wenn eine inländische Behandlung unmöglich ist und die Basler Konvention eingehalten wird.
- Importverbot für PCB-haltige Produkte (außer mit Gesundheitsgenehmigung).
- Verbot der Übertragung von PCB-Lagerbeständen oder Abfällen mit hoher Konzentration.
Zeitplan
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Punkt |
Frist |
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Erstes PCB-Inventar einreichen |
31. Dezember 2025 |
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PGAPCB einreichen |
Innerhalb von 12 Monaten nach Erlass der Vorschrift |
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Abschluss der PCB-Beseitigung |
31. Dezember 2028 |
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Jährlicher Fortschrittsbericht |
31. März jedes Jahres |
Weitere Informationen
