Am 15. November 2025 gab das chinesische Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) eine bedeutende Ankündigung heraus, in der ein Produktionsverbot für 1,1-Dichlor-1-fluorethan (HCFC-141b) in bestimmten Haushaltsgeräten verhängt wurde. Dieser Schritt basiert auf der Verordnung zur Verwaltung ozonabbauender Stoffe und dem chinesischen Nationalen Plan zur Umsetzung des Montrealer Protokolls über ozonabbauende Stoffe (2025-2030), erfüllt Verpflichtungen im Rahmen des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über ozonabbauende Stoffe und zielt darauf ab, einen grünen und CO2-armen Übergang in der Industrie voranzutreiben.
Ankündigung zum Verbot der Produktion von Polyurethanprodukten mit HCFC-141b als Treibmittel (MEE-Ankündigung Nr. 28 von 2025)
Spezifische Bestimmungen:
- Phase Eins Verbot: Ab dem 1. Januar 2026 ist die Produktion von Polyolmischungen und Polyurethanprodukten mit HCFC-141b als Treibmittel verboten (sprühangebrachte Polyurethanschaumprodukte sind in dieser Phase ausgenommen).
- Die Produktion von Kühlschrank-/Gefriergeräten, Kühlcontainerprodukten und elektrischen Warmwasserbereitern bleibt weiterhin gemäß den Bestimmungen der Ankündigung zum Verbot der Produktion von Kühlschrank-/Gefriergeräten, Kühlcontainerprodukten und elektrischen Warmwasserbereitern mit HCFC-141b als Treibmittel (MEE-Ankündigung Nr. 49, 2018) geregelt.
- Die Produktion von Isolationsrohrprodukten und Solarwarmwasserbereitern bleibt weiterhin gemäß den Bestimmungen der Ankündigung zum Verbot der Produktion von Isolationsrohrprodukten und Solarwarmwasserbereitern mit HCFC-141b als Treibmittel (MEE-Ankündigung Nr. 28, 2023) geregelt.
- Phase Zwei Verbot: Ab dem 1. Juli 2026 ist die Produktion von sprühangebrachten Polyurethanschaumprodukten mit HCFC-141b als Treibmittel verboten.
- Produktdefinition: Die unter diese Ankündigung fallenden sprühangebrachten Polyurethanschaumprodukte beziehen sich auf vor Ort aufgesprühte Polyurethanschaummaterialien mit Wärmedämm- und Abdichtfunktionen und umfassen die in den unten aufgeführten Normen spezifizierten Produkte.
Liste der auf sprühangebrachte Polyurethanschaumprodukte anwendbaren Normen
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Nr. |
Normcode |
Normname |
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1 |
JCT 998 |
Sprühangebrachte starre Polyurethanschaum-Dämmstoffe |
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2 |
T/CECS 498 |
Technische Spezifikation für die Dämmtechnik von sprühangebrachten starren Polyurethanschaumstoffen im Kaltlager |
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3 |
SC/T 8059 |
Verfahrensregel für das Aufschäumen der Isolationsschicht von Fischereifahrzeugen |
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4 |
GB/T 20219 |
Sprühangebrachter starrer Polyurethanschaumkunststoff zur Wärmedämmung |
Hintergrund
Seit dem Beitritt zum Montrealer Protokoll arbeitet China kontinuierlich an der Ausphasung und der Suche nach Alternativen für ozonabbauende Stoffe (ODS) für kontrollierte Verwendungen. Das Land hat erfolgreich fünf Hauptkategorien von ODS aus dem Verkehr gezogen: FCKW, Halone, Tetrachlorkohlenstoff, Methylchloroform und Methylbromid, und beschleunigt derzeit die Ausphasung von hydrochlorfluorierten Kohlenwasserstoffen (HCFCs).
Der Polyurethanschaumsektor ist ein großer Verbrauchsbereich von HCFCs und verwendet HCFC-141b als Treibmittel zur Herstellung von Produkten wie Dämmstoffplatten. Die Verwendung von HCFC-141b als Treibmittel besteht in Teilsektoren wie Platten, Sprühschaum und selbsthautendem Schaum weiterhin. Die vorgelagerte Lieferkette umfasst auch Unternehmen, die Polyolmischungen mit HCFC-141b herstellen. China hat umfangreiche Förderungen alternativer Technologien durchgeführt, und in allen Teilsektoren sind verschiedene ausgereifte Alternativen verfügbar. Relevante Unternehmen können geeignete Alternativen basierend auf Produktleistungsanforderungen und wirtschaftlicher Kapazität auswählen.
Umsetzung, Überwachung und Durchsetzung
Ökologie- und Umweltbehörden auf allen Ebenen sollen Unternehmen überwachen und drängen, die oben genannten Bestimmungen strikt umzusetzen, um die effektive Ausphasung von HCFC-141b in der Polyurethanschaumindustrie sicherzustellen. Unternehmen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, unterliegen gemäß Gesetz den Sanktionen der Ökologie- und Umweltbehörden in Verbindung mit relevanten Abteilungen.
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