China setzt vorübergehend Exportkontrollen für wichtige Rohstoffe einschließlich seltener Erden, Lithiumbatterien und Diamanten aus

11. November 2025
China
Export/Import
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Am 7. November 2025 haben das chinesische Handelsministerium und die Generalzolldirektion gemeinsam die Bekanntmachung Nr. 70 von 2025 herausgegeben, in der die Aussetzung mehrerer früherer Bekanntmachungen mit sofortiger Wirkung bis zum 10. November 2026 angekündigt wird. Die ausgesetzten Bekanntmachungen umfassen die Bekanntmachungen Nr. 55, 56, 57 und 58 von 2025 des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion sowie die Bekanntmachungen Nr. 61 und 62 von 2025 des Handelsministeriums.

Diese sechs ausgesetzten Bekanntmachungen wurden alle am 9. Oktober 2025 veröffentlicht. Sie wurden auf Grundlage des Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China, des Außenhandelsgesetzes der Volksrepublik China, des Zollgesetzes der Volksrepublik China und der Verordnung der Volksrepublik China über die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern formuliert und führten Exportkontrollen für bestimmte Artikel ein, um die nationale Sicherheit und Interessen zu schützen und internationale Nichtverbreitungsverpflichtungen zu erfüllen.

Bekanntmachung Nr. 55 von 2025 des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion: Entscheidung über die Verhängung von Exportkontrollen für Artikel im Zusammenhang mit superharten Materialien

Kontrollierte Artikel umfassen verschiedene superharte materialbezogene Artikel, wie synthetisches Diamantmikropulver, Einkristalle, Drahtsägen und Schleifscheiben bestimmter Spezifikationen sowie Gleichstrombogenplasma-Jet-Chemische Dampfabscheidungsgeräte (DCPCVD) und Prozesstechnologie.

http://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_949f47563b834dad95b0010f375a892c.html

Bekanntmachung Nr. 56 von 2025 des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion: Entscheidung über die Verhängung von Exportkontrollen für Artikel im Zusammenhang mit bestimmten seltenen Erden, Roh- und Hilfsmaterialien

Kontrollierte Artikel umfassen bestimmte Produktionsanlagen für seltene Erden sowie Roh- und Hilfsmaterialien, darunter Zentrifugal-Extraktionsanlagen, verschiedene spezialisierte Öfen/Kilns für seltene Erden, Extraktionstanks, Permanentmagnet-Wasserstoffdekrepitationsöfen, Jetmühlen, Wachstumsöfen, Sinteröfen, Korngrenzendiffusionsanlagen usw., sowie seltene Erden-Erze und bestimmte Flotationsreagenzien und Extraktionsmittel.

http://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_1315078cebe04210bc35c72a4e7f7967.html

Bekanntmachung Nr. 57 von 2025 des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion: Entscheidung über die Verhängung von Exportkontrollen für Artikel im Zusammenhang mit bestimmten mittel- und schwereren seltenen Erden

Kontrollierte Artikel umfassen Metalle, Legierungen, Oxide, Verbindungen, deren Mischungen und Produkte von Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium.

http://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_59ec4f6bec0b459aa4a30c4bbd0a41c1.html

Bekanntmachung Nr. 58 von 2025 des Handelsministeriums und der Generalzolldirektion: Entscheidung über die Verhängung von Exportkontrollen für Artikel im Zusammenhang mit Lithiumbatterien und künstlichen Graphitanodenmaterialien

Diese Bekanntmachung verhängt Exportkontrollen für Artikel im Zusammenhang mit Lithiumbatterien, Kathodenmaterialien, Graphitanodenmaterialien sowie deren Herstellungsanlagen und -technologien.

http://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_79646f0161564975a938fe00fee158d5.html

Export-Compliance-Anforderungen

Exporteure, die die oben genannten Artikel exportieren möchten, müssen eine Lizenz bei der zuständigen Handelsabteilung des Staatsrats beantragen und die Identifikation der Exportartikel verstärken. Für kontrollierte Artikel muss im Bemerkungsfeld der Zollanmeldung "Unterliegt Dual-Use-Artikeln" angegeben und der Exportkontrollcode für Dual-Use-Artikel spezifiziert werden. Für nicht kontrollierte Artikel mit ähnlichen Parametern, Indizes oder Leistungen muss im Bemerkungsfeld "Unterliegt nicht der Kontrolle" angegeben und die spezifischen Parameter, Indizes oder Leistungen angegeben werden.

Bekanntmachung Nr. 61 von 2025 des Handelsministeriums: Entscheidung über die Verhängung von Exportkontrollen für relevante seltene Erden ausländischen Ursprungs

Diese Bekanntmachung erweitert den Kontrollbereich auf relevante seltene Erden ausländischen Ursprungs. Es wird festgelegt, dass im Ausland hergestellte Produkte, die einen bestimmten Anteil an seltenen Erden chinesischen Ursprungs enthalten, sowie Produkte, die im Ausland unter Verwendung chinesischer Seltene-Erden-Technologie hergestellt werden, eine Exportlizenz benötigen. Darüber hinaus sind Exportanträge für Artikel untersagt, die möglicherweise für die Entwicklung, Herstellung oder Nutzung von Massenvernichtungswaffen, für terroristische Zwecke oder für militärische Endverwendungen bestimmt sind.

https://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_7fc9bff0fb4546ecb02f66ee77d0e5f6.html

Bekanntmachung Nr. 62 von 2025 des Handelsministeriums: Entscheidung über die Verhängung von Exportkontrollen für seltene Erden bezogene Technologien

Diese Bekanntmachung verbietet den Export von Technologien im Zusammenhang mit dem Abbau, der Schmelze und Trennung, der Metallproduktion, der Magnetherstellung sowie dem Recycling und der Nutzung sekundärer seltener Erden, einschließlich deren Träger, sowie Technologien für Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Reparatur und Aufrüstung entsprechender Produktionslinien.

Für den Export von nicht kontrollierten Waren, Technologien oder Dienstleistungen, wenn der Exporteur weiß, dass diese für oder zur wesentlichen Unterstützung von Aktivitäten im Ausland verwendet werden, die den Abbau, die Schmelze und Trennung, die Metallproduktion, die Magnetherstellung oder das Recycling und die Nutzung sekundärer seltener Erden betreffen, muss vor dem Export eine Exportlizenz für Dual-Use-Artikel beim Handelsministerium beantragt werden.

https://www.mofcom.gov.cn/zwgk/zcfb/art/2025/art_6cb42957741440c6984de696b70df9ae.html

Aktueller Stand und nächste Schritte

Mit der neuesten Bekanntmachung wurden alle oben genannten Kontrollmaßnahmen ausgesetzt. Dies bedeutet, dass vom 7. November 2025 bis zum 10. November 2026 der Export dieser Artikel und Technologien nicht den spezifischen Bestimmungen der zuvor genannten Bekanntmachungen unterliegt.

Das Handelsministerium und die Generalzolldirektion haben in der neuesten Bekanntmachung keine näheren Angaben zu den Gründen der Aussetzung gemacht. Relevante Unternehmen sollten die nachfolgenden Mitteilungen und Anweisungen der zuständigen Behörden genau verfolgen, um über politische Entwicklungen und Compliance-Anforderungen informiert zu bleiben.

 

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