GB 21668-2025 Sicherheitstechnische Spezifikationen für Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter wurde am 5. Oktober 2025 veröffentlicht. Diese neue Norm ersetzt drei frühere nationale Normen: GB 20300—2018 Sicherheitsspezifikationen für den Straßenverkehr von Sprengstoffen und chemisch toxischen Stoffen, GB 21668—2008 Bestimmungen für Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich ihrer spezifischen konstruktiven Merkmale und GB 36220—2018 Sicherheitstechnische Anforderungen für Öltankwagen und Tanklöschfahrzeuge. Die neue nationale Norm tritt am 1. Juli dieses Jahres in Kraft.
Die neue Norm verbessert umfassend das Erscheinungsbild von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter und erhöht die Effektivität der Straßenverkehrswarnung. Sie vereinheitlicht die Außenschilder various gefährlicher Güter transportierender Fahrzeuge, erweitert die Schilderinhalt um Geschwindigkeitsbegrenzungen, UN-Nummern gefährlicher Güter, Gefährdungsnatur und Notfallverfahren. Darüber hinaus spezifiziert die neue Norm erstmals besondere Anforderungen für den Einsatz von Batterieelektrofahrzeugen (BEVs) zur Beförderung gefährlicher Güter. Allerdings sind BEVs nur für die Beförderung nicht flammbarer, nicht toxischer Gase unter Abteilung 2.2 von GB 6944—2025 sowie aller anderen gefährlichen Stoffe und Gegenstände der Klasse 9 erlaubt.
Neben strukturellen Anpassungen und redaktionellen Änderungen sind die Haupttechnikkäufe in der neuen Norm wie folgt:
1. Ändert den Begriff "gefährliche Güter" und seine Definition;
2. Entfernt die Begriffe "Sprengstoffe", "Tankvolumen" und ihre Definitionen;
3. Entfernt die Begriffe "Restölmenge", "Reifenplatzer Notfallsicherheitsgerät", "Rutschpräventionssicherheitsystem" und ihre Definitionen;
4. Fügt die Begriffe "Fahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter", "Laster zur Beförderung gefährlicher Güter", "Atmosphärisch Drucktankfahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter", "Drucktankfahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter", "Medizinmüll", "Leichtöl", "Temperaturkontrolle", "Volumen", "Verbrennungserwärmer", "Sicherheitszeichen", "Elektronisch gesteuertes Fahrzeugsicherheitsstabilitätsystem" und ihre Definitionen hinzu;
5. Ändert den Begriff "sehr toxische Chemikalien" und seine Definition;
6. Ändert die Kategorisierung von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter;
7. Entfernt die Ladungsgewichts- und Tankvolumenbeschränkungen für Lieferwagen zur Beförderung sehr toxischer Chemikalien, Sprengstoffen und Gegenstände;
8. Ändert die Anforderungen an die Installation von Ladungssicherungsgeräten;
9. Fügt Anforderungen an Hecklader hinzu;
10. Fügt Anforderungen an die Installation von Reifendrucküberwachungssystemen, Achsanhebeverbot, Elektronischen Stabilitätskontrollsystemen und aktiven Sicherheitsgeräten hinzu;
11. Fügt Anforderungen an Sicherheitszubehör hinzu;
12.Fügt die Standards hinzu, die Automobilkabel erfüllen müssen;
13.Entfernt die Anforderungen an Kupplungsgeräte zwischen Ziehwagen und vollständigen Anhängern;
14.Passt die Anforderungen an Feuerlöscher an;
15.Passt die Anforderungen an Kraftstoffsysteme an;
16.Tauscht "Kraftstoffheizer" gegen "Verbrennungsgasheizer" aus und passt die relevanten Anforderungen an;
17.Fügt Anforderungen zur Installation von elektronisch gesteuerten pneumatischen Bremsystemen (EBS) hinzu;
18.Tauscht "Fahrzeuggeschwindigkeitsmessgerät" gegen "Fahrzeuginnenanlage" aus und passt die relevanten Anforderungen an;
19.Fügt Anforderungen zu Kennzeichnungen von Gefahrgutwagen hinzu;
20.Passt das Design und die Anforderungen an Sicherheitsanzeigetafeln an;
21.Fügt Anforderungen zum Design und zur Position von Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen hinzu;
22.Passt die Anforderungen an die Sicherheitsabstände an den Hinterseiten von Tanks an;
23.Passt die Streckenansprüche für Umkippschutzgeräte für Oberausstattungen an;
24.Fügt Anforderungen zur Position von Beladungs- und Entladungsventilen hinzu;
25.Passt den Inhalt betreffend spezifische Komponenten und Systeme an;
26.Fügt spezielle Anforderungen für Fahrzeuge, die Gefahrgutbehälter transportieren, spezielle Anforderungen für CT-Typ-Fahrzeuge, spezielle Anforderungen für Fahrzeuge, die Gefahrgüter bestimmter Klassen und Kategorien transportieren, und spezielle Anforderungen für batterieelektrische Fahrzeuge, die Gefahrgüter transportieren.



