Am 8. April 2026 veröffentlichte das Ministerium für Umwelt von Peru (MINAM) im offiziellen Amtsblatt von Peru das Oberste Dekret Nr. 005-2026-MINAM, das die Durchführungsverordnungen für das Gesetzliche Dekret Nr. 1570 (das umfassende Chemikalienmanagementgesetz) genehmigt. Die Verordnungen treten sechs Monate nach der Veröffentlichung in Kraft (d.h. Oktober 2026).
Hauptinhalt der Verordnungen
I. Anwendungsgebiet
Die Verordnungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen (sowohl öffentliche als auch private), die am umfassenden Chemikalienmanagement beteiligt sind oder als Chemikalienbenutzer innerhalb des Territoriums von Peru handeln.
II. Kerndefinitionen und Konzepte
Die Verordnungen etablieren ein vollständiges Terminologie-System für das Chemikalienmanagement, einschließlich:
- Chemikalien: Umfassend Stoffe (einkomponentig, mehrkomponentig, UVCB-Stoffe) und Mischungen
- Gefährliche Chemikalien: Stoffe oder Mischungen, die unter dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) als physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltschutzgefahren klassifiziert sind
- Lebenszyklus: Einschließlich Rohstoffbeschaffung, Herstellung, Verteilung, Verwendung, Recycling und endgültiger Entsorgung
- Risikomanagementansatz: Ein systematisches umfassendes Managementrahmen basierend auf Registrierung/Verzeichnis, Priorisierung, Risikobewertung und Risikomanagementmaßnahmen
III. Schlüsselmanagementsysteme
1. National Register für Chemikalien (RENASQ) Ein nationales Chemikalienregister wird eingerichtet, das Hersteller und Importeure zwingt, die Mengen der gefährlichen Chemikalien zu melden, die im vorherigen Jahr hergestellt und/oder importiert wurden.
2. Chemikalienklassifizierung
- Übernimmt das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS)
- Unterscheidet zwischen:
- Bestehende Chemikalien: Chemikalien, die bereits vor Ablauf der Anpassungsphase am 30. September 2031 registriert wurden
- Neue Chemikalien: Chemikalien, die innerhalb der oben genannten Anpassungsphase nicht registriert wurden
3. Ausnahmen Die Verordnungen stellen explizit folgende Stoffe aus:
- Natürliche und künstliche radioaktive Stoffe (regiert durch Gesetz Nr. 28028)
- Spezifische Produkte, die durch besondere Vorschriften regiert werden, einschließlich Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika, Pflanzenschutzmittel usw.
