Am 31. März 2026 kündigte das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt, das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie sowie das Umweltministerium gemeinsam eine vorgeschlagene teilweise Revision der Bekanntmachung über die zu erstellenden Angaben auf Behältern, Verpackungen oder Rechnungen für Produkte, die PFOS, PFOA, Perfluorooctansäure-Verwandte oder PFHxS zur Vermeidung von Umweltschäden durch Klasse-I-Spezifizierte Chemikalien verwenden, basierend auf dem Chemikalienkontrollgesetz (CSCL) und seiner Durchführungsverordnung an. Ab demselben Datum bis zum 30. April 2026 werden öffentliche Stellungnahmen gesammelt. Die überarbeitete Bekanntmachung wird voraussichtlich am 17. Juni 2026 in Kraft treten.
Hintergrund der Revision
Gemäß Artikel 29, Absatz 1 des CSCL müssen der Gesundheitsminister, der Arbeits- und Sozialminister, der Wirtschafts- und Handelsminister sowie der Umweltminister öffentliche Bekanntmachungen herausgeben, die für jede Klasse-I-Spezifizierte Chemikalie die Angaben zu den Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden durch diese Substanzen auf Behältern, Verpackungen oder Rechnungen festlegen.
Hauptänderungen
Nach der Kabinettsorder zur teilweise Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Bewertung chemischer Stoffe und Regelung ihrer Herstellung usw. (Kabinettsorder Nr. 416 von 2025) wurden perfluorohexansulfonsäure (PFHxS)-Verwandte neu als Klasse-I-Spezifizierte Chemikalien eingestuft. Gleichzeitig wurden Feuerlöscher, Feuerlöschmittel für Feuerlöscher und Schaumfeuerlöscher, die diese Substanzen verwenden, der Liste der Produkte hinzugefügt, die verpflichtet sind, die technischen Standards festzulegen, die in Artikel 28, Absatz 2 des CSCL genannt werden.
Daher ist das Kernstück dieser Revision die Festlegung, dass PFHxS-Verwandte zu den Angaben gehören, die auf Behältern, Verpackungen oder Rechnungen von Produkten angegeben werden müssen. Das bedeutet, dass Behälter, Verpackungen oder Rechnungen von Produkten, die diese Substanzen enthalten, angeben müssen, dass sie Klasse-I-Spezifizierte Chemikalien enthalten.
Zudem werden in Zukunft weitere Produkte hinzugefügt, die verpflichtet sind, die technischen Standards unter Artikel 28, Absatz 2 des CSCL einzuhalten.
Wie Stellungnahmen eingereicht werden können
Die Öffentlichkeit wird gebeten, die Einreichungsvoraussetzungen auf der offiziellen Website zu beachten und Stellungnahmen über den e-Gov-E-Government-Portal, per Post oder per E-Mail vor der Frist einzureichen.


