Neue Anforderungen für die MSDS-Kompilierung in Südkorea – Sind Sie sich bewusst?

20. April 2026
Korea
K-REACH
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Am 6. August 2025 hat das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung der Republik Korea (MoEL) die Bekanntmachung Nr. 2025-50 veröffentlicht, die die neueste Überarbeitung der Standards für die Klassifizierung, Etikettierung und Sicherheitsdatenblätter für Chemikalien bekanntgibt. Die überarbeiteten Vorschriften treten am 7. August 2025 in Kraft. Neben bestimmten Änderungen in den Testbedingungen und detaillierten Überarbeitungen erfordert die Änderung auch, dass Informationen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Registrierung und Bewertung von Chemikalien (K-REACH) in Abschnitt 15 (Regulierungsstatus) der MSDS hinzugefügt werden, um Informationen über Stoffe mit unbestätigten Gefahren unter K-REACH präzise zu übermitteln.

Vor der Überarbeitung

Nach der Überarbeitung

[Anhang 4] Artikel und Details zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts

[Anhang 4] Artikel und Details zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts

15. Regulierungsstatus

15. Regulierungsstatus

a. Kontrolle gemäß dem Gesetz über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

b. Kontrolle gemäß dem Chemikaliengesetz

c. Kontrolle gemäß dem Gesetz zur Sicherheit der gefährlichen Stoffe

d. Kontrolle gemäß dem Abfallgesetz:

e. Kontrolle gemäß anderen in- und ausländischen Gesetzen

a. Kontrolle gemäß dem Gesetz über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

b. Kontrolle gemäß dem Chemikaliengesetz

c. Kontrolle gemäß dem Gesetz zur Registrierung und Bewertung von Chemikalien (K-REACH)

d. Kontrolle gemäß dem Gesetz zur Sicherheit der gefährlichen Stoffe

e. Kontrolle gemäß dem Abfallgesetz:

f. Kontrolle gemäß anderen in- und ausländischen Gesetzen

  • Sicherheitsdatenblätter, die vor dem 30. Juni 2026 erstellt wurden, dürfen weiterhin das alte Format verwenden.
  • Ab dem 1. Juli 2026 müssen neu erstellte Sicherheitsdatenblätter oder Änderungen an bestehenden Sicherheitsdatenblättern das überarbeitete Format verwenden.

Um das überarbeitete Format der Sicherheitsdatenblätter zu entsprechen, müssen Unternehmen ihre Systeme zur Erstellung und Verwaltung von Sicherheitsdatenblättern im Voraus reorganisieren. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, ob neue Sicherheitsdatenblätter erstellt oder bestehende angepasst werden müssen. Für Sicherheitsdatenblätter, die neu erstellt oder überarbeitet werden müssen, muss das überarbeitete Format verwendet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

H: Ist es zwingend erforderlich, bestehende Sicherheitsdatenblätter in das überarbeitete Format zu ändern und sie bereitzustellen?

A: Es ist nicht zwingend erforderlich, bestehende Sicherheitsdatenblätter allein aufgrund der Überarbeitung in das neue Format zu ändern. Das überarbeitete Format sollte nur dann verwendet werden, wenn der Inhalt der Sicherheitsdatenblätter angepasst werden muss.

F: Nach der Änderung eines bestehenden MSDS in den überarbeiteten Format ist es erforderlich, den MSDS erneut einzureichen?

A: Es ist erforderlich zu prüfen, ob die Gründe für die erneute Einreichung des MSDS, wie in Artikel 159 der Durchführungsverordnung zum Arbeitsschutz- und Gesundheitsgesetz, erfüllt sind. Wenn ja, muss der MSDS über das MSDS-System erneut eingereicht werden.

F: Welche Punkte in Artikel 159 der Durchführungsverordnung zum Arbeitsschutz- und Gesundheitsgesetz lösen die erneute Einreichung des MSDS aus?

A: Änderungen in den folgenden Punkten lösen die erneute Einreichung des MSDS aus: Produktname; Name und Inhalt chemischer Substanzen; Gefahren für Gesundheit und Umwelt; physikalische Gefahren.

F: Wenn eine Substanz sowohl unter K-REACH als auch unter dem Chemikalienkontrollgesetz fällt, unter welchem Gesetz sollte sie aufgeführt werden?

A: Substanzen, die unter beiden Gesetzen fallen (z. B. gefährliche Chemikalien, beschränkte/verbotene Substanzen), sollten unter K-REACH aufgeführt werden; die Aufnahme unter dem Chemikalienkontrollgesetz ist ebenfalls zulässig. Substanzen, die ausschließlich unter einem der beiden Gesetze fallen, müssen unter dem entsprechenden Gesetz erfasst werden.

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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